Europatag: ECC-Net holt während Covid-19 über vier Millionen Euro für Verbraucher zurück
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat seit der Pandemie insgesamt mehr als vier Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt, deren Flüge gestrichen wurden, deren Hotels geschlossen waren oder die eine andere Corona-bedingte Verletzung ihrer Rechte erlitten haben.
Seit einem Jahr wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Problemen mehr denn je an das europäische Netzwerk.
Das ECC-Net hilft, Erstattung zu bekommen
Nicht reisen zu können, ist eine Sache. Dabei Geld zu verlieren eine andere.
Das ECC-Net hilft Verbrauchern, die keine Einigung mit einem Reiseunternehmen oder einer anderweitigen Firma finden, die in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen sitzt.
Außerdem kooperiert es mit dem UK International Consumer Centre.
Gerade in der Pandemie kommt es immer wieder vor, dass Reisende zwar ein Recht auf Erstattung der Kosten haben, aber nur einen Teilbetrag oder gar nichts erhalten.
Oder es wird ihnen ein Gutschein angeboten, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf haben, Geld zurückzubekommen.
Genau da setzt das ECC-Net an. In fast 70 % der Streitfälle, die es erhielt, konnte es eine positive und außergerichtliche Lösung für den Verbraucher erreichen.
Das ECC-Net Corona-Jahr in Zahlen
Zwischen März 2020 und März 2021 erhielt das Netzwerk 170.000 Anfragen von Verbrauchern aus ganz Europa, deren Verbraucherrechte verletzt wurden oder die eine Frage zum europäischen Verbraucherrecht hatten.
Das sind 44% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die deutliche Mehrheit der Anfragen betraf den Tourismussektor:
- gestrichene Flüge,
- Verbraucher, die wegen der Pandemie nicht reisen wollten oder konnten,
- geschlossene Unterkünfte oder
- stornierte Pauschalreisen.
Ein Beispielfall
Ein Verbraucher aus Deutschland wollte von Berlin nach Bordeaux fliegen.
Bereits 2019 hat er Flugtickets für die ganze Familie bei einer französischen Airline gebucht.
Aufgrund der Pandemie wurde der Flug schließlich abgesagt. Doch die Kosten, die er so lange im Voraus bezahlt hatte, wurden ihm nicht erstattet.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland setzte sich mit Hilfe seiner Kollegen in Frankreich mit der Fluggesellschaft in Verbindung.
Es argumentierte, dass der Reisende von Gesetzes wegen Anspruch auf Erstattung hätte und zwar innerhalb von sieben Tagen. Kurz darauf hatte der Betroffene das Geld auf seinem Konto.
Hintergrund
Jedes EU-Land sowie Island und Norwegen haben ein Europäisches Verbraucherzentrum und bilden zusammen das ECC-Net.
Mitfinanziert wird es von der Europäischen Kommission. Außerdem kooperiert es mit dem UK International Consumer Centre.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
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Ihre Ansprechpartnerin
Nina Zeindlmeier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mail: zeindlmeier@cec-zev.eu
Tel.: 07851 / 991 48 52
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