Betrugsgefahr: Augen auf bei der Buchung von Ferienwohnungen
Europäische Länder lockern langsam ihre Corona-Beschränkungen und Verbraucher denken wieder über Auslandsreisen nach.
Bei der Buchung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sollte aber genau hingesehen werden.
Betrüger könnten die wiederkehrende Reiselust dazu nutzen, um Fake-Angebote zu inserieren.
Immer wieder wenden sich verzweifelte Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, weil sie auf falsche Anzeigen von Ferienwohnungen hereingefallen sind.
Meist existierten die Mietobjekte nicht einmal. Im schlimmsten Fall merkten die Urlauber dies erst vor Ort.
Nach unseren Erfahrungen agieren die Betrüger häufig aus dem europäischen Ausland.
Um Verbraucher in die Falle zu locken, werden entweder gefälschte Privatanzeigen auf bekannten Portalen, zum Beispiel Airbnb, FeWo-direkt, Casamundo, platziert oder gezielt Webseiten erstellt.
Diese Punkte können auf einen Betrugsversuch hindeuten
- Die Miete ist ungewohnt günstig.
- Es ist lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben. Name, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters fehlen. Genauso detaillierte Beschreibungen des Mietobjekts.
- Der Anbieter verlangt, dass die Kommunikation außerhalb des Immobilienportals stattfindet.
- Der gesamte Mietpreis soll im Voraus überwiesen werden. Bei Sofortzahlung wird ein Rabatt versprochen.
- Die Zahlung soll per Überweisung oder über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder Money Gram erfolgen.
7 Tipps für die Buchung einer Ferienwohnung
Wir geben 7 Tipps mit an die Hand, sodass der Buchung Ihrer Ferienwohnung nichts mehr im Wege steht:
- Angebote meiden, die zu schön sind, um wahr zu sein.
- Nie den Gesamtpreis direkt im Voraus bezahlen.
- Nicht auf Bargeldtransferdienste oder SEPA-Überweisung eingehen. Besser per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen. Im Betrugsfall kann so das Geld von der Bank zurückverlangt werden. Wenn möglich, erst vor Ort in bar zahlen.
- Mailverkehr und Bezahlung sollten ausschließlich über die Kanäle der Buchungsplattform stattfinden. So besteht ein Nachweis. Portale setzen dies auch voraus, wenn es im Betrugsfall um die Erstattung des Geldes geht.
- Bei Skepsis: Anbieter telefonisch kontaktieren und um nähere Informationen bitten.
- Erfahrungsberichte anderer Nutzer lesen.
- Anschrift der Ferienwohnung über Google Maps oder einen anderen Kartendienst prüfen. Befindet sich dort wirklich das angepriesene Mietobjekt? Können die Angaben stimmen?
Polizei und Portalbetreiber informieren
Verbraucher, die auf ein Fake-Angebot hereingefallen sind, sollten so schnell wie möglich die Polizei sowie den Portalbetreiber unterrichten.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift ist die Bank zu kontaktieren. Hierfür sind Fristen einzuhalten.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
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Peter Koop
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mail: koop@cec-zev.eu
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