Online-Zahlungsdienstleister

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Wer online etwas bezahlen möchte, hat es immer häufiger mit Zahlungsdienstleistern im EU-Ausland wie PayPal, Klarna, Amazon Pay oder Paysafe zu tun.

Manchmal entscheiden sich Verbraucher ganz bewusst für die Nutzung eines Dienstleisters, denn diese bieten oft Zusatzleistungen: Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung oder Käuferschutz.

Der Vorteil für die Verkäuferin oder den Verkäufer: Das Geld kommt ohne Verzögerung direkt vom Zahlungsdienstleister. Indem die Zahlungsdienstleister den Kaufpreis an die Verkäuferin oder den Verkäufer vorstrecken, schützt das vor ausbleibenden Zahlungen der Kundinnen bzw. Kunden.

Was genau tun Zahlungsdienstleister und welche Vorteile bieten sie?

Online-Zahlungsdienstleister übernehmen die Abwicklung der Zahlung. So soll das Bezahlen im Internet für Käuferinnen und Käufer sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer einfacher und sicherer ablaufen.

Vorteile:

  • Ihre Konto- und Kreditkartendaten werden nur einmal an den Zahlungsdienstleister übermittelt und nicht an jeden einzelnen Gewerbetreibenden bei dem Sie einkaufen. Sie sehen danach wie gewohnt eine Abbuchung von Ihrem Girokonto oder Ihrer Kreditkarte. Alternativ können Sie auch ein Geld-Guthaben auf Ihr Konto bei den Zahlungsdienstleistern laden und damit Ihre Einkäufe bezahlen.
  • Anders als bei einer Banküberweisung, die online einen und am Bankschalter bis zu zwei Bankarbeitstage dauern darf, erhalten die Verkäuferinnen und Verkäufer direkt eine Zahlungsbestätigung. Die Ware wird im Anschluss unverzüglich verschickt.
  • Die großen Zahlungsdienstleister werden von vielen Webshops in ganz Europa akzeptiert. Dies erleichtert das Einkaufen in einem anderen EU-Land.

Online-Zahlungsdienstleister bieten außerdem in der Regel folgende Zusatzleistungen an:

  • Käuferschutz,
  • Ratenzahlung,
  • Vorstreckung des Kaufpreises an die Verkäuferin bzw. an den Verkäufer,
  • Prüfung der Zahlungsfähigkeit der Käuferin bzw. des Käufers.

Wie viel kostet mich das?

Die Nutzung der gängigen Zahlungsdienstleister ist für Käuferinnen und Käufer, die in Euro zahlen, in der Regel kostenlos.

Online-Gewerbetreibende können sich aber auch anders entscheiden und Zusatzkosten berechnen. Dies ist zulässig (Urteil des BGH vom 25.03.2021 - I ZR 203/19).

Auch bei Zahlungen in anderen Währungen als Euro fallen oft Gebühren für die Währungsumrechnung an. Prüfen Sie dies, bevor Sie eine Zahlung auslösen.

Kann ich frei entscheiden, ob und welchen Zahlungsdienstleister ich nutze?

Selbstverständlich müssen Sie keinen Zahlungsdienstleister nutzen.

Umgekehrt können Sie für eine Zahlung nur dann einen bestimmten Zahlungsdienstleister nutzen, wenn die Online-Händlerin bzw. der Online-Händler diesen als Bezahlmethode anbietet.

Benötige ich ein Kundenkonto?

Häufig müssen Sie sich zunächst beim jeweiligen Zahlungsdienstleister registrieren und Ihre Bankdaten oder eine Kreditkarte hinterlegen. Sie erhalten dann ein virtuelles Konto.

Einige Dienstleister bieten Ihnen aber auch die Möglichkeit, als Gast zu zahlen (sogenannte „Gastzahlungen“). Ein Nutzerkonto muss dann nicht eröffnet werden.

Was bedeutet Käuferschutz?

Das Ziel des Käuferschutzes besteht darin, die Kundinnen und Kunden im Falle einer Nicht- bzw. Falschlieferung oder gegen betrügerische Firmen zu schützen.

Achtung: Käuferschutz ist eine freiwillige Leistung des Unternehmes. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Umfang und Details des Käuferschutzes kann das Unternehmen selbst gestalten.

Der Schutz greift nur unter bestimmten Bedingungen, die der Zahlungsdienstleister festlegt (Beispiel: Eine Ware kommt nicht an oder weicht stark von der Beschreibung ab). In diesen Fällen soll der Käuferschutz dafür sorgen, dass Sie vom Zahlungsdienstleister den Warenwert und die Versandkosten zurückbekommen. Dazu müssen bestimmte, oftmals sehr kurze, Fristen eingehalten werden.

Allerdings ist eine Erstattung durch den Zahlungsdienstleister, der seinen Sitz meist in einem anderen EU-Land hat, nicht einmal dann garantiert, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die Zahlungsdienstleister behalten sich nämlich ausdrücklich vor, selbst und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Erstattung erfolgt oder nicht.

Ein Beispiel:
Ein Verbraucher stellte Antrag auf Käuferschutz, weil die online bestellte Ware nicht ankam. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl es sich nachweislich um einen betrügerischen Fake-Shop handelte, was dem Zahlungsdienstleister bekannt war. Der Fall wurde geschlossen, obwohl der Fake-Shop eine nicht nachverfolgbare Sendungsnummer als vermeintlichen Versandnachweis lieferte.

Oft genügt den Zahlungsdienstleistern der Versandnachweis des Händlers, um die Bitte der Verbraucherinnen und Verbraucher um Erstattung abzulehnen. Ob die Ware angekommen ist oder nicht, wird nicht berücksichtigt. Und das, obwohl gewerbliche Händlerinnen und Händler normalerweise das Transportrisiko zu tragen haben. Kunden müssen die Ware folglich nicht bezahlen, wenn diese nicht  ankommt.

Bei diesen Waren greift der Käuferschutz beispielsweise nicht

  • Veranstaltungstickets
  • Musikdownloads
  • Gutscheine
  • maßgefertigte Artikel
  • Fahrzeuge
  • Finanzprodukte
  • Glücksspiel

Wichtig: Wenn Sie die Zahlungsoption "Geld an Familie und Freunde senden" von PayPal nutzen, greift der Käuferschutz nicht.

Und was ist mit den gesetzlichen Ansprüchen?
Wird ein Käuferschutzantrag abgelehnt, bleiben die gesetzlichen Ansprüche bestehen.

Wenn Sie die online gekaufte Ware zum Beispiel im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrecht zurückschicken und sie verlorengeht, muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.

Ist die Ware defekt, greift kein Käuferschutz, aber die zweijährige gesetzliche Gewährleistung (das Recht auf Austausch oder Reparatur des Produkts). 

Auch umgekehrt haben gesetzliche Regelungen Vorrang vor dem Käuferschutz. Es kann passieren, dass eine Kundin oder ein Kunde nach einem erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz dennoch den Kaufpreis bezahlen muss und dies, obwohl sie oder er die Ware nicht erhalten hat. 

Kommt es zum Streit zwischen Ihnen und dem Verkäufer, kann der Verkäufer Sie auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Im Extremfall können Sie also gerichtlich zur Zahlung verpflichtet werden. Auch dann, wenn zum Beispiel PayPal Ihnen vorher Recht gegeben hat. Gegebenenfalls müssen sie die Prozesskosten tragen.

Kann ich in Raten zahlen?

Ja, dieser Service wird von den meisten Zahlungsdienstleistern angeboten.
Der Anbieter streckt den gesamten Kaufpreis vor und Sie zahlen ihm diesen in mehreren Raten zurück. Wenn Sie sich für Ratenzahlungen entscheiden, prüft der Dienstleister zunächst Ihre Kreditwürdigkeit (z. B. bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der „Schufa“).

Achtung:

Die Möglichkeit der Ratenzahlung wird in der Regel nicht kostenlos angeboten. Neben einer einmaligen Gebühr kommen Verzugszinsen hinzu, falls Sie die vereinbarte Summe nicht pünktlich zurückzahlen.

Sind meine Daten geschützt?

Wenn Sie über ein virtuelles Konto bei einem Zahlungsdienstleister verfügen, müssen Sie keine sensiblen Bankdaten mehr an jeden Shop übermitteln bei dem Sie einkaufen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil.

Bei Zahlungen werden dann in der Regel nur noch eine E-Mail-Adresse, ein Passwort sowie ein weiteres Sicherheitsmerkmal, wie z. B. eine TAN-Nummer benötigt.

Ein Nachteil ist hingegen, dass Zahlungsanbieter Informationen zu Ihrem Einkaufsverhalten sammeln und analysieren können. So werden Sie zum gläsernen Kunden.

Mögliche Nachteile


Trotz Widerrufs wird die Summe nicht angepasst

Sie bestellen online mehrere Produkte. Eines davon gefällt Ihnen nicht und Sie schicken es im Rahmen Ihres Widerrufsrechts an den Verkäufer zurück.

Nun sollte der Verkäufer dem Zahlungsdienstleister melden, dass die Summe die Sie schulden, sich um den Preis des zurückgesendeten Produktes verringert hat.

In der Praxis passiert dies aber oft nicht und Sie haben große Mühe den Zahlungsdienstleister als Dritten im Bunde davon zu überzeugen, dass Sie die Ware tatsächlich zurückgesendet haben.

 

Betrug über Bezahlmöglichkeit „Geld an Freunde und Familie senden“

Ein von privaten Verkäufern aber auch Betrügern gerne angewendeter Trick ist, dass sie Käufer bitten, über die Bezahlmöglichkeit „Geld an Freunde und Familie senden“ zu zahlen, um so die Gebühren für den Zahlungsdienstleister zu sparen.

Lassen Sie sich nur darauf ein, wenn Ihnen bewusst ist, dass Sie dann keinen Käuferschutz genießen.

Wird die Ware nicht geliefert oder existiert diese sogar nicht, ist das Geld trotzdem weg.
 

Ausspähen Ihrer Zugangsdaten („Phishing“)

Das Vorgehen: In E-Mails werden Sie unter einem Vorwand gebeten, sich in Ihren Account einzuloggen und Ihren Kontostand zu überprüfen oder Ihre Daten zu bestätigen.

Die E-Mail vermittelt den Eindruck, dass sie vom Zahlungsdienstleister stammt. Tatsächlich haben Betrüger sie verschickt.

Klicken Sie in solchen E-Mails auf keine Links. Ansonsten werden Sie auf externe Internetseiten weitergeleitet, die den offiziellen Seiten des Zahlungsdienstleisters verblüffend ähneln.

In Wirklichkeit handelt es sich aber um gefälschte Seiten, die nur dazu dienen, Ihre Log-in-Daten abzufangen. Anschließend nehmen die Täter dann Zahlungen zu Ihren Lasten vor.

Tipp:

Geben Sie zum Einloggen in Ihr Konto die Internetseite des Zahlungsdienstleisters immer von Hand in Ihren Browser ein. Nutzen Sie hierzu keine Suchmaschinen.
 

Übersicht über Zahlungsdienstleister und deren Angebote

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