So wehren Sie sich gegen betrügerische Inkassobriefe aus dem Ausland

Immer wieder versuchen Inkassobüros, die Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überschreiten, zum Beispiel indem sie überhöhte Gebühren verlangen.

Darüber hinaus sind Betrüger aktiv, die Inkassobüros mit der Eintreibung frei erfundener Forderungen beauftragen oder die selbst gefälschte Inkassoschreiben versenden.

Nicht selten agieren die Schwindler aus dem europäischen Ausland.

Wir erklären Ihnen, woran Sie unseriöse Schreiben erkennen und was Sie dagegen tun können.

Die meisten Privatpersonen haben in ihrem Leben noch nie persönlich mit einem Gericht zu tun gehabt. Und nur sehr selten erhalten sie eine Mahnung. Deshalb reagieren die meisten schockiert und verängstigt auf Mahnschreiben.

Diese Situation machen sich unseriöse Unternehmen zunutze, um rechtlich höchst zweifelhafte oder gar unbegründete Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen. Durch die Einschaltung von Inkassobüros – oder manchmal auch Rechtsanwälten – wird massiver Druck auf die Opfer ausgeübt, um aus der Ratlosigkeit oder Verzweiflung Profit zu schlagen.

Dabei kann es vorkommen, dass Unternehmen aus dem EU-Ausland ihre Forderungen durch deutsche Inkassobüros eintreiben lassen; aber auch ausländische Inkassounternehmen sind auf dem deutschen Markt tätig.

Kriterien für unseriöse Inkassoschreiben

Am wichtigsten ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn Sie der Meinung sind, dass die geforderte Zahlung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst die Seriosität des Schreibens bzw. des Inkassobüros oder Rechtsanwalts überprüfen. 

Folgende Kriterien können auf betrügerische Machenschaften hinweisen:

  • Unzureichende oder falsche Angaben
    Manche Betrüger geben sich mit frei erfundenen Namen als Inkassounternehmen aus. Andere versuchen, echte Inkassobüros zu imitieren.
    Recherchieren Sie im Internet, ob Sie Informationen und Warnungen über das Inkassobüro finden. Wenn das Inkassobüro tatsächlich existiert, prüfen Sie, ob es offensichtliche Abweichungen zwischen dem Schreiben und dem offiziellen Auftritt des Unternehmens im Internet gibt, z. B. eine falsche Telefonnummer.
    ​​​​​​Mahnungen müssen außerdem so formuliert sein, dass Sie klar erkennen können, wer Geld von Ihnen verlangt und aus welchem Grund. 
  • Schlechte Rechtschreibung und Grammatik
    Seriöse Inkassobüros achten auch auf eine professionelle Kommunikation mit dem Schuldner. Häufige Tippfehler, schlechte Rechtschreibung oder grammatikalische Fehler deuten jedoch auf unlautere Absichten hin.
  • Mahnungen kommen nur per E-Mail oder SMS rein
    Mahnungen, die Sie ausschließlich als formlose E-Mail oder SMS erreichen, deuten stark auf einen Betrugsversuch hin. Seriöse Inkassobüros versenden zwar auch E-Mails, diese enthalten aber entweder ein professionelles Mahnschreiben im Anhang oder das Mahnschreiben wird zusätzlich per Post verschickt.
  • Inkassobüro agiert aus dem Ausland
    Betrüger agieren oft aus dem Ausland. Wenn auf dem Inkassoschreiben eine ausländische Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung angegeben ist, ist erhöhte Vorsicht geboten. Ausländische Telefonnummern erkennen Sie an der entsprechenden Ländervorwahl (z. B. + 43 für Österreich), ausländische Bankverbindungen an der entsprechenden Länderkennung der IBAN (z. B. ES für Spanien).
  • Keine Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister
    Seriöse Inkassounternehmen sind in Deutschland beim Rechtsdienstleistungsregister bzw. bei der Rechtsanwaltskammer registriert, wenn es sich um Rechtsanwälte handelt. 
    Wichtig: Diese Register sind nicht mit dem Handelsregister zu verwechseln. Ein Eintrag im Handelsregister allein reicht nicht aus.

So überprüfen Sie die Registrierung eines Inkassobüros

Klicken Sie auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters auf „Registrierungen suchen“. Da die Registernummer in den Inkassoschreiben oft nicht angegeben ist, geben Sie in der Spalte „Name/Firma“ den Namen des Inkassobüros ein. Achten Sie auf die richtige Schreibweise.

Bei echten Inkassobüros, erhalten Sie dann einen Treffer, mit Aktenzeichen und zuständiger Registrierungsbehörde.

Weiteres Indiz für Betrugsversuch – fehlende Vollmacht

Wichtig ist auch zu prüfen, ob das Inkassounternehmen oder der Rechtsanwalt überhaupt den Auftrag erhalten hat, die fremde Forderung bei Ihnen anzumahnen. Die schlichte Behauptung, hierzu beauftragt worden zu sein, erfüllt die gesetzlichen Erfordernisse keineswegs.

Stattdessen ist der Nachweis durch eine schriftliche Vollmacht zu erbringen, die mit einer lesbaren Unterschrift auch den Aussteller erkennen lässt.

Diese schriftliche Vollmacht ist im Original vorzulegen.

Eine Fotokopie oder eine von einem Rechtsanwalt „beglaubigte Abschrift“ können Sie als ungenügend zurückweisen. Ebenso wenig reicht es aus, wenn der Rechtsanwalt „die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert“.

Ihr erstes (und möglicherweise einziges) Schreiben an die Gegenseite könnte zum Beispiel folgenden Wortlaut haben:

„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“

Es ist erstaunlich, wie häufig sich die Angelegenheit durch die Frage nach der Vollmacht erledigt, weil es den Schuldeneintreibern zu mühsam wird und sie wohl eher auf das schnelle Geld aus sind.

Kostenlose Hilfe

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie prüfen, ob ein Schreiben seriös ist oder ob die Höhe der geforderten Inkassokosten gerechtfertigt ist.

Bleiben Zweifel, helfen die Juristen des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland bei Inkassoschreiben aus dem EU-Ausland kostenlos weiter. Zum Online-Formular.

FAQ: Betrügerische Inkassoschreiben erkennen und handeln

Was sind Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind nichts anderes als gewerbliche Schuldeneintreiber. Sie werden von ihren Auftraggebern dafür bezahlt, dass sie Geld eintreiben.

Was dürfen Schuldeneintreiber?

Auch wenn Inkassounternehmen den Eindruck erwecken, sie könnten ein Konto pfänden oder einen Gerichtsvollzieher auf einen Schuldner ansetzen, sind sie dazu nicht berechtigt. Dafür bräuchte es zunächst ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts.

Bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet ist, dürfen Schuldner daher nur zur Zahlung aufgefordert werden, ohne dass die Forderung zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Bei berechtigten Forderungen kann jedoch nach zweimaliger Mahnung ein Schufa-Eintrag drohen, wenn Sie nicht schriftlich widersprochen haben. Mehr zum Thema Widerspruch

Muss ich die Gebühren des Inkassobüros bezahlen?

Mit der Einleitung des Inkassoverfahrens entstehen natürlich Kosten für die Tätigkeit des Inkassobüros. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Schuldner überwälzt werden. Insbesondere muss die Einschaltung des Inkassobüros berechtigt gewesen sein und die in Rechnung gestellten Kosten dürfen den engen gesetzlichen Rahmen für solche Gebühren nicht überschreiten.

Die zulässigen Kosten für eine Mahnung betragen üblicherweise nicht mehr als 2 bis 3 €. Auch Verzugszinsen werden häufig von Schuldnern verlangt, wobei Zeitraum und Höhe der Zinsen anzugeben sind.

Nicht selten werden Fantasie-Gebühren in Rechnung gestellt, die weit über das gesetzlich Zulässige hinausgehen. Diese überhöhten Gebühren müssen auch dann nicht bezahlt werden, wenn die ursprüngliche Forderung berechtigt war. 

Steht fest, dass Sie mit dem Auftraggeber des Inkassobüros in keinem Vertragsverhältnis stehen, müssen Sie überhaupt nichts zahlen.

Ich bin in eine Abofalle getappt und erhalte Inkassoschreiben. Wie komme ich da wieder raus?

Der erste Schritt, wenn man in eine Abofalle getappt ist, besteht darin, der unberechtigten Forderung zu widersprechen.

Leider bringt ein Widerspruch nicht in jedem Fall Ruhe. Unseriöse Inkassobüros werden weiterhin Mahnungen an Sie versenden. Manche Inkassobüros drohen auch mit einem Schufa-Eintrag. All dies erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Wie kann ich einem Inkassoschreiben widersprechen?

Die Gründe für einen Widerspruch gegen Inkassoschreiben können vielfältig sein. Ein allgemeingültiges Musterschreiben gibt es daher nicht.

Im Inkasso-Check der VZ gibt es einen Generator, der zwischen verschiedenen Konstellationen unterscheidet und je nach Situation einen Musterbrief erstellt, den Sie an das Inkassounternehmen schicken können, um Ihre Forderung zu bestreiten. 

Wenn Sie Zweifel an der Seriosität des Inkassobüros haben, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie keine persönlichen Daten preisgeben, die über die Informationen hinausgehen, die das Inkassobüro bereits über Sie hat. Wenn das Inkassobüro z. B. noch keine Telefonnummer von Ihnen hat, sollten Sie diese im Widerspruch auf keinen Fall angeben.

Bei eindeutig betrügerischen Mahnungen (z. B. von Adressaten aus der Schwarzliste der VZ) ist es besser, gar nicht zu reagieren. Denn eine Kontaktaufnahme würde die Betrüger zusätzlich motivieren, weitere Mahnungen zu verschicken. Stattdessen sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Täter machen sich gegebenenfalls wegen Betrugs oder Erpressung strafbar.

Was soll ich tun, wenn ich weiterhin Mahnschreiben erhalte?

Wenn Sie sich mit der Rechtslage vertraut gemacht haben und sicher sind, dass die Forderung unberechtigt ist und Sie Ihre Zahlungsverweigerung auch der Gegenseite mitgeteilt haben, können Sie weitere Mahnungen getrost ignorieren.

Mahnwellen sind eine gezielte Zermürbungstaktik. Gerne wird auch mit Zwangsmaßnahmen gedroht. Sie müssen hierauf nicht eingehen. Es wäre ohnehin vergebene Liebesmüh. Die Gegenseite ist nicht an Ihrer Meinung, sondern an Ihrem Geld interessiert.

Lassen Sie sich auch nicht auf eine im ersten Moment attraktiv klingende Ratenzahlung oder niedrige Anzahlung ein. Denn die Annahme eines solchen Angebots kann für Sie eine rechtswirksame Zahlungsverpflichtung bedeuten, auch wenn sich die ursprünglich geltend gemachte Forderung als unbegründet erweisen sollte.

Das Inkassounternehmen droht mit einem Schufa-Eintrag. Was kann ich tun?

Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohen Abofallen-Betreiber oder Inkassobüros nicht selten mit einem Schufa-Eintrag. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Denn an dieser Drohung ist aus mehreren Gründen nichts dran.

Zum einen ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – so heißt die Schufa mit vollem Namen – ausschließlich für ihre Mitglieder tätig und es ist davon auszugehen, dass z. B. Betreiber von Abofallen nicht zu diesem Kreis gehören.

Zum anderen ist die Weitergabe personenbezogener Daten nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur mit vorheriger Einwilligung des Kunden zulässig. Entscheidend ist: Haben Sie einer Forderung widersprochen, dürfen Ihre Daten nicht weitergegeben werden!

Ohne schriftlichen Widerspruch kann es jedoch bei berechtigten Forderungen nach zweimaliger Mahnung zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen.

Die Androhung einer Meldung an die Schufa kann übrigens wegen der in der Regel nachteiligen Folgen eines negativen Schufa-Eintrags strafrechtlich als versuchte Erpressung gewertet werden, wenn die Geldforderung von vornherein unberechtigt ist.

Dies ist ernst zu nehmen: Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren

Wenn gegen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde, müssen Sie aktiv werden. Es wäre mehr als leichtsinnig, den gerichtlichen Mahnbescheid einfach zu ignorieren.

Allerdings legen es manche Inkassounternehmen auch in diesem Zusammenhang auf Verwechselungen an. Deshalb sollten Sie über das gerichtliche Mahnverfahren und den möglichen weiteren Verlauf Folgendes wissen.
   
Ein Mahnbescheid wird von einem Gericht zugestellt. Dabei handelt es sich um ein von der Gegenseite ausgefülltes Formular, das vom Gericht ohne eingehende rechtliche Prüfung an Sie weitergeleitet wird. Die Zustellung des Mahnbescheids bedeutet also noch lange nicht, dass die geltend gemachte Forderung auch zu Recht besteht. Letztlich hat ein Rechtspfleger bei Gericht nur geprüft, ob das Antragsformular für den Mahnbescheid korrekt ausgefüllt wurde.

Die mit dem Mahnbescheid vom Gericht übersandten Unterlagen sollten Sie sehr sorgfältig lesen, noch einmal rechtlichen Rat einholen und entscheiden, ob Sie Widerspruch einlegen. Die gesetzliche Frist dafür beträgt 14 Tage. Bei einem europäischen Zahlungsbefehl beläuft sich die Frist auf 30 Tage.

Internet-Falle melden

Sie sind an einen Fake-Shop geraten oder in eine Abofalle getappt? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?

Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen. 

Die unabhängige Internetplattform wird u. a. von österreichischen Behörden, Ministerien und Unternehmen finanziert. Der Erfahrungsaustausch hilft Internetbetrug aufzudecken und Opfern konkret zu helfen.

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