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Achtung Abofalle

Wenn ein Angebot im Internet zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch. Trotzdem tappen europaweit unzählige Verbraucherinnen und Verbraucher in Abofallen. Meist merken sie es erst, wenn Mahnungen und Inkassobriefe ins Haus flattern. Wir zeigen aktuelle Fälle und wie Sie sich wehren können.

Personensuche im Internet

Personensuche im Internet

Betrügerische Personensuchdienste locken mit Probeabos, die automatisch in teure Monatsabos übergehen. Kündigungen werden erschwert. Wir erklären, woran man unseriöse Anbieter erkennt und wie man sich verhält, wenn man in die Falle getappt ist.

Zwei Personen sitzen auf einem Sofa. Eine davon hält eine Fernbedienung in der Hand.

Unseriöse Streaming-Portale locken in Abofalle

Unseriöse Streaming-Portale locken Verbraucherinnen und Verbraucher mit den neuesten Filmen und Serien in die Abofalle. Wir erklären die Tricks der Betrüger und zeigen, wie Sie sich vor der Abzocke schützen können.

Nahrungsergänzungsmittel: Zahlreiche bunte Pillen auf einem Tisch.

Aliaz Cooperation: Abzocke mit Potenzmitteln

Über Werbeanzeigen auf Facebook oder pornografischen Internetseiten werden Kosmetikprodukte, Potenzmittel und Diätpillen angeboten. Es drohen hohe Rechnungen und Inkassoschreiben. Mit unseren kostenlosen Musterbriefen können Sie sich wehren.

Zwei Personen prüfen eine Rechnung.

Unseriöse Inkassobriefe

Kriminelle locken zunächst gezielt in eine Abofalle, um dann mit unseriösen Inkassobriefen massiven Druck auszuüben und abzukassieren. Dennoch sollten Inkassoschreiben nicht ignoriert, sondern immer auf ihre Seriosität hin überprüft werden.

Ein Paar sitzt am Tisch und prüft mit einem Taschenrechner eine Rechnung.

Abwehr unseriöser Abo-Verträge

Verträge kommen nicht immer rechtskonform zustande. Im Internet schützt die Button-Lösung vor Abzocke. Wir erklären, was das bedeutet und wann Verträge angefochten werden können.

Ein jugendliches Mädchen sitzt mit dem Laptop auf dem Bett und bestellt etwas über einen Online-Shop.

Geschäftsfähigkeit: Verträge mit Minderjährigen

Personen unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Wir erklären, welche Verträge Minderjährige abschließen können und was es mit dem Taschengeldparagraphen auf sich hat.

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