Schlichtungsstelle SCHUFA

Bei Differenzen mit der SCHUFA, können sich Verbraucher an einen Ombudsmann wenden. Dieser klärt den strittigen Vorgang neutral und kostenlos.

Der SCHUFA Ombudsmann

ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und der SCHUFA.

Bindende Entscheidungen: Die SCHUFA muss bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von 2.500 € die Schlichtungsentscheidung befolgen. Verbraucher können die Entscheidung auch ablehnen. Den Antrag können Sie online einreichen.

Postfach 5280

65042 Wiesbaden

E-Mail: info@schufa-ombudsmann.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.