Zum Hauptinhalt springen

Was versteht man unter digitalen Produkten?

Digitale Produkte, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen, Waren mit digitalen Elementen. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Und was versteht man unter Bereitstellungs- oder Aktualisierungspflicht? Wir erklären es Ihnen.

Zusammenfassung

  • Digitale Inhalte sind zum Beispiel Musikdateien, Fotos, Computerprogramme
     
  • Zu den digitalen Dienstleistungen zählen u. a. Clouds, Streamingdienste
     
  • Unter die Kategorie Waren mit digitalen Elementen fallen beispielsweise Smart-TVs mit bestimmen Video-Anwendungen
     
  • Verkäufer digitaler Produkte sind dazu verpflichtet, diese bereitzustellen bzw. diese zu aktualisieren.

Was sind digitale Produkte, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen, Waren mit digitalen Elementen? Definitionen

1. Was sind digitale Produkte?

Unter diesem Begriff werden digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen zusammengefasst.

2. Was sind digitale Inhalte?

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden wie beispielsweise Computerprogramme, Apps, Musikdateien, E-Books oder digitale Videospiele. Auch CDs, USB-Sticks, DVDs mit darauf gespeicherten Daten fallen unter diese Kategorie.

3. Was sind digitale Dienstleistungen?

Digitale Dienstleistungen ermöglichen die Nutzung digitaler Inhalte. Dazu zählen beispielsweise Streamingdienste, digitale Fernsehdienste, Datenbanken, Cloud-Services und soziale Medien.

4. Was sind Waren mit digitalen Elementen?

Das sind physische Gegenstände, die ohne digitale Elemente ihre Funktionen nicht erfüllen können. Beispielsweise funktioniert ein Smartphone nicht ohne ein Betriebssystem. Weitere Beispiele: WLAN-Router oder Smart-TV. Das digitale Element kann entweder auf dem Gerät vorinstalliert oder zum Herunterladen bereitgestellt werden. Beim Kauf einer Smartwatch wird Ihnen beispielsweise der Download einer App angeboten. Die Smartwatch können Sie aber nur nutzen, wenn Sie zusätzlich die App auf dem Smartphone installiert haben.

Achtung
Die digitalen Produkte müssen zusammen mit der physischen Ware verkauft werden. Wird beispielsweise zuerst ein Laptop und später ein Betriebssystem gekauft, handelt es sich nicht um Ware mit digitalen Elementen, sondern um zwei unterschiedliche Verträge.

5. Was sind Waren mit nicht zwingend erforderlichen digitalen Elementen?

Es gibt Produkte, die zwar mit digitalen Elementen verbunden sind, aber auch ohne das digitale Element funktionieren würden. Beispielsweise ein Auto mit integrierter Navigationssoftware. Das Auto würde auch fahren, wenn die Software defekt ist.

6. Was sind Paketverträge?

Unter den Begriff Paketverträge fällt z. B. ein Fernseher, der zusammen mit einem Streamingdienst verkauft wird. Der Fernseher funktioniert unabhängig von dem Streamingdienst.

Was versteht man unter der Pflicht zur Bereitstellung digitaler Produkte?

Bereitstellung digitaler Produkte bedeutet, dass Ihnen die Verkäuferin oder der Verkäufer die Möglichkeit geben muss, das Produkt zu nutzen. Es wird z. B. eine Möglichkeit zum Download der Inhalte eingeräumt oder die Zugangsdaten zu einem Cloud-Service bereitgestellt. Die Tatsache, dass Sie diese Möglichkeit nicht nutzen oder beispielsweise wegen einer fehlenden Internetverbindung nicht nutzen können, ist unerheblich. Es handelt sich dennoch um ein digitales Produkt.

Wenn im Kaufvertrag kein konkreter Termin genannt ist, können Sie sofort nach dem Kauf die unverzügliche Bereitstellung des digitalen Produkts verlangen.

Achtung

Bei digitalen Produkten erlischt das Widerrufsrecht, sobald Sie mit dem Download oder Streamen eines Produkts begonnen haben. Sie müssen jedoch ausdrücklich zustimmen, dass der Verkäufer den Download schon vor dem Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist ermöglicht.

Was versteht man unter der Aktualisierungs- bzw. Updatepflicht bei digitalen Produkten?

Eine besondere Neuerung liegt in der Verpflichtung der Verkäuferin oder des Verkäufers zur Aktualisierung digitaler Produkte. Danach ist die Verkäuferin bzw. der Verkäufer verpflichtet, Aktualisierungen bereitzustellen, damit die digitalen Produkte durch regelmäßige Updates funktionsfähig bleiben und Sicherheitslücken geschlossen werden.

Die Pflicht gilt auch, wenn die Funktionsfähigkeit eines physischen Gegenstandes vom digitalen Element und damit auch von der Aktualisierung abhängt, zum Beispiel bei einem Smartphone.

Gut zu wissen
Sie haben Anspruch auf Aktualisierung ungeachtet dessen, ob Sie beispielsweise einen Computer mit Betriebssoftware kaufen oder die Betriebssoftware getrennt von dem Computer erwerben.

Diese Pflicht gilt „während des maßgeblichen Zeitraums“. Wie lange der maßgebliche Zeitraum dauert, ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird von Fall zu Fall entschieden. Als Maßstab können die zu erwartende Lebensdauer des Produkts oder Werbeaussagen des Unternehmens dienen.

Achtung
Zur Lieferung funktionserweiternder Updates ist das Unternehmen nicht verpflichtet.

Nutzen Sie ein empfohlenes Update nicht, haftet der Unternehmen nicht, wenn es dadurch zu einem Mangel kommt.

Eine weitere Neuregelung für digitale Produkte besteht darin, dass sich die Gewährleistung auf den kompletten Zeitraum erstreckt, während dessen die Aktualisierung erfolgen muss. Das Unterlassen oder die fehlerhafte Aktualisierung ist ein Sachmangel. Sie können daher vom Verkäufer verlangen, dass er Ihnen das Update zeitnah zur Verfügung stellt. Sollte der Verkäufer dies nicht tun, können Sie die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Vielen Dank!

Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben!

Thank You For Your Feedback.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?