Besuch von EU-Kommissar Michael McGrath beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz: ein deutsch-französisches Vorbild des Verbraucherschutzes in Europa

  Aktualisiert am  30 April 2026

Der EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath, besuchte am 29. April das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) in Kehl. Empfangen wurde er vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Abgeordneten der französischen Nationalversammlung Vincent Thiébaut, sowie von Fabienne Keller, Mitglied des Europäischen Parlaments, und Hervé Moritz, stellvertretender Bürgermeister von Straßburg – allesamt Mitglieder des Verwaltungsrats des ZEV. Kommissar McGrath zeigte großes Interesse an der Komplementarität zwischen den vom ZEV angebotenen Leistungen. Ein in Europa einzigartiges Modell, das auf der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Dienste der Verbraucherinnen und Verbraucher beruht.

Gruppenfoto des Besuchs des EU-Kommissars für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz vor dem Gebäude des ZEV
EU-Kommissar Michael McGrath zu Besuch beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl.

Jedes Jahr unterstützt das ZEV mit seinen beiden Europäischen Verbraucherzentren in Frankreich und Deutschland kostenlos zehntausende Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten innerhalb der EU konfrontiert sind (E-Commerce, Verkehr, Tourismus…). Im Jahr 2025 beantwortete das deutsch-französische Team mit mehr als 60 dreisprachigen Mitarbeitenden, darunter rund 30 Juristinnen und Juristen, über 55.000 Informationsanfragen und Beschwerden.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz stellt ein umfassendes Angebot an aufeinander abgestimmten Dienstleistungen bereit, das einen durchgängigen Schutz für französische und deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Zunächst informiert es über ihre Rechte in Europa. Im Falle eines grenzüberschreitenden Rechtsstreits berät es rechtlich und hilft dabei, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich – insbesondere bei deutsch-französischen Streitigkeiten –, werden die Betroffenen an die Kontaktstelle für Justizfragen in der Grenzregion verwiesen, an deren Einrichtung das ZEV mitgewirkt hat, und die den Zugang zu Gerichtsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat erleichtert.

Wenn kollektive Maßnahmen erforderlich sind, kann das ZEV als qualifizierte Einrichtung grenzüberschreitende Verbandsklagen einleiten und so gegen verbraucherrechtswidrige Praktiken auch gerichtlich vorgehen.

Gestützt auf seine Erfahrung aus der Praxis übernimmt das ZEV schließlich eine Expertenrolle gegenüber nationalen und europäischen Behörden, um den Rechtsrahmen zu verbessern und die Durchsetzung des Verbraucherrechts in Europa zu stärken.

Da Europäerinnen und Europäer zunehmend grenzüberschreitend – sowohl offline als auch online – einkaufen, spielt das Zentrum mit all seinen Angeboten eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa in einer Vielzahl komplexer Fragen des Verbraucherschutzes.

Mit seinem integrierten Ansatz aus Information, rechtlicher Beratung, außergerichtlicher Streitbeilegung und Begleitung in Gerichtsverfahren bietet es einen effektiven und konkreten Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa“ betonte der EU-Kommissar.

Die anstehenden Initiativen, wie der Digital Fairness Act und die Überarbeitung der CPC-Verordnung, fügen sich nahtlos in dieses Ziel ein: Sie sollen unseren Handlungsrahmen an die Realitäten des Binnenmarkts anpassen und zu einem modernen, wirksamen und auf europäischer Ebene besser koordinierten Verbraucherschutz beitragen“, ergänzte der EU-Kommissar.

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Inga Esch
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