Werden Sie über Ostern zum Skilaufen nach Österreich fahren, geht es zum Badeurlaub auf die Kanaren, oder nehmen Ihre Kinder an einem Schüleraustausch nach Frankreich teil? Dann werden Sie sich sicherlich auch die Frage stellen, was wird bei einer Erkrankung im Ausland?
Die meisten Menschen ziehen es vor, zuhause behandelt zu werden, in der Nähe der Verwandtschaft, von Ärzten und Schwestern, die ihre Sprache sprechen und Ihre Gewohnheiten kennen. Ins Ausland zur medizinischen Behandlung zu gehen ist fast niemals die erste Wahl, aber manchmal nicht zu vermeiden. Sei es ein Unfall, eine Blinddarmentzündung oder auch die Entscheidung, gezielt einen Arzt im Ausland aufzusuchen, immer kommen viele Fragen auf.
"Rechtzeitig vor einer medizinischen Behandlung im Ausland sollten sich Patienten über die Rechte und Pflichten informieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen," rät Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel. „Denn im schlimmsten Fall bleiben sie auf den hohen Kosten einer privaten Behandlung sitzen." Und außerdem entwickele sich die Rechtsprechung und Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union ständig weiter", fügt die Referentin für Gesundheitsdienstleistungen hinzu.
Das Faltblatt "Zum Arzt ins Ausland" informiert gesetzlich Krankenversicherte über die Einzelheiten einer ärztlichen Behandlung im EU-Ausland: Worauf ist zu achten? Welche Kosten können entstehen? Wann wird eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse benötigt und welche Dokumente sind erforderlich, wenn ein Arzt oder gar Krankenhaus im Ausland aufgesucht werden soll.
Das kostenlose Faltblatt "Zum Arzt ins Ausland" ist im Europäischen Verbraucherzentrum und allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhältlich. Es kann zugesandt werden gegen Einsendung von Briefmarken im Wert von 1,10 Euro erhältlich beim:
Europäisches Verbraucherzentrum
- Arzt im Ausland -
Postfach 2025
24019 Kiel


