
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. November 2009 entschieden, dass bei Verspätungen von Flügen von mindestens 3 Stunden ein Anspruch auf Entschädigung möglich ist.

Am 1. November 2008 ist eine Verordnung in Kraft getreten, nach der Passagiere über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs informiert werden müssen.
Hier geht es vor allem um jene Fälle, in denen eine Maschine überbucht ist, jedoch nicht genügend Passagiere freiwillig auf die Beförderung verzichten und deshalb andere Fluggäste gegen ihren Willen im wörtlichen Sinne stehen gelassen werden.

Die internationale Luftfahrt-Vereinigung IATA und die Vereinigung europäischer Billigfluglinien ELFAA sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Überbuchung oder massiven Verspätungen zu Fall zu bringen. Der EuGH erklärt in seinem Urteil C-344/04 vom 10. Januar 2006 die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste für gültig.

Das Europäische Verbraucherzentrum Schweden übermittelte dem Europäischen Verbraucherzentrum Österreich eine Pressemitteilung über ein Gerichtsverfahren gegen die irische Billigfluglinie Ryanair.

Die Europäische Kommission hat neueste Fassung der so genannten Schwarzen Liste von Luftfahrtunternehmen verabschiedet, für die in der Europäischen Union wegen Sicherheitsbedenken ein Flugverbot gilt.

Am 17. Februar 2005 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die die Rechte von Flugpassagieren erheblich verbessert. Versorgungsleistungen bei Verspätungen und Ausgleichsleistungen, falls Kunden nicht befördert werden, weil der Flug überbucht ist oder ausfällt, sind die wesentlichen Rechte.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucher Zentren (ECC-Net) hat am 6. Dezember 2007 seine neueste Studie über Fluggastrechte 2006 veröffentlicht. Grundlage hierfür bildet eine Befragung der 27 Europäischen Verbraucher Zentren in europäischen Ländern (inklusive Island und Norwegen).

Eine EU-Verordnung regelt die Beschränkungen für Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen und bis ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Dies ist die Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe.


