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Mehr Preistransparenz bei Flugtickets


flugzeug_2Am 1. November 2008 ist eine neue Verordnung, nach der künftig Passagiere über den tatsächlichen Flugpreis sowie über alle anfallenden Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder andere Abgaben bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs informiert werden müssen, in Kraft getreten. Demnach dürfen Fluggesellschaften in Zukunft nur noch mit dem Flugpreis werben, welchen der Verbraucher am Ende zahlen muss, inklusive aller anfallenden Steuern und Gebühren.

In letzter Zeit haben immer neue Gebühren, die im Zuge des Buchungsvorgangs den Preis in die Höhe trieben, für Aufmerksamkeit gesorgt. Erwähnenswert sind hier unter anderem Gebühren für Gepäckstücke, eine Kreditkartengebühr bei Zahlung mittels Kreditkarte oder eine Rollstuhlgebühr, welche von jedem Fluggast geleistet werden muss. So erhöhte sich schnell ein in der Werbung angepriesener Flug von 5,-€ zu einem Endpreis von 100,-€.

Des Weiteren verbietet die Verordnung den Fluggesellschaften auch, bei optionalen Zusatzleistungen wie einer Reiserücktrittsversicherung bereits vorab Häkchen zu setzen, so dass der Verbraucher erst aktiv auf diese Leistung verzichten muss, indem er das Häkchen entfernt.

Diese Neuregelung gilt für Fluggesellschaften, welche Ihren Sitz in der EU haben.

Interessant wird sein, wie die Fluggesellschaften auf die Verordnung reagieren werden.

Öffnen einer internen pdf-Datei EU-Verordnung 1008/08
Stand: 20.11.2008
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein