Neu: Blue Wing Airlines (Surinam)
Mit dieser vierzehnten Aktualisierung wird die Fluggesellschaft Blue Wing Airlines aus Suriname in die Schwarze Liste aufgenommen, nachdem ein Mitgliedstaat infolge einer Reihe von Unfällen dieses Unternehmens und schwerer Mängel, die bei Vorfeldinspektionen seiner Flugzeuge festgestellt worden waren, Maßnahmen ergriffen hatte.
Ausweitung der Betriebsbeschränkungen für Iran Air
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Besuchs im Iran, bei dem unter Leitung der Kommission und unter Teilnahme von Experten der Mitgliedstaaten und der EASA die Umsetzung der Maßnahmen durch Iran Air überprüft wurde, die anlässlich der Sitzung des Flugsicherheitsausschusses im März 2010 von der iranischen Zivilluftfahrtorganisation und Iran Air angekündigt worden waren, sprach sich der Flugsicherheitsausschuss einstimmig für eine Ausweitung der Betriebsbeschränkungen für Iran Air aus. Damit wird dem Unternehmen der Flugbetrieb in die EU mit den Luftfahrzeugmustern Airbus A-320, Boeing B-727 und Boeing B-747 untersagt. Anhand der Ergebnisse von Vorfeldinspektionen an Flugzeugen, die die EU anfliegen dürfen, wird die Kommission auch in Zukunft die Leistung von Iran Air genau beobachten und die Konsultationen mit der iranischen Zivilluftfahrtorganisation vertiefen, um tragfähige Lösungen für die ermittelten Sicherheitsprobleme zu finden, soweit möglich über technische Hilfe.
Metro Batavia und Indonesia Air Asia von Liste gelöscht
Mit dieser Aktualisierung erkannte die Kommission ferner die Fortschritte der zuständigen Behörden Indonesiens bei ihrer Aufsichtstätigkeit an. Aufgrund dieser Fortschritte konnte der Flugsicherheitsausschuss die Streichung zweier indonesischer Fluggesellschaften – Metro Batavia und Indonesia Air Asia – von der Schwarzen Liste befürworten.
Ein zudsätzliches Flugzeug für Arfijet
Desgleichen begrüßt die Kommission die Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde von Gabun bei der Umsetzung des Plans zur Behebung der von der ICAO festgestellten Mängel. Sie beschloss, der Fluggesellschaft Afrijet – die mit Beschränkungen Flüge in die EU durchführen darf – zu gestatten, der hierfür eingesetzten Flotte ein weiteres Flugzeug hinzuzufügen.
Aktionsplan soll weiter umgesetzt werden
Im Rahmen dieser Aktualisierung wird die Zivilluftfahrtbehörde Albaniens dringend aufgefordert, ihre Aufsicht über sämtliche Luftfahrtunternehmen zu intensivieren und den mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vereinbarten Aktionsplan weiter umzusetzen, den Bereichen Vorrang einzuräumen, die zu Sicherheitsbedenken Anlass geben, und ihre technischen und administrativen Kapazitäten rascher auszubauen.
Flugverbot in der EU
Die aktuelle gemeinschaftliche Liste enthält vier Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb in der Europäischen Union völlig untersagt ist:
- Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan
- Blue Wing Airlines aus Surinam
- Siem Reap Airways International aus Kambodscha
- Silverback Cargo Freighters aus Ruanda
278 Fluglinien betroffen
Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 17 Ländern, insgesamt 278 Unternehmen, mit einem Flugverbot belegt:
Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Luftfahrtunternehmen, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Luftfahrtunternehmen, für die sämtliche Beschränkungen aufgehoben wurden), Kasachstan (ausgenommen ein Luftfahrtunternehmen, für das Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland. Für den Flugbetrieb von neun Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, TAAG Angola Airlines, Air Astana aus Kasachstan, Iran Air aus Iran, Gabon Airlines, Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines aus der Ukraine.
Hier finden Sie die Schwarze Liste der Flugunternehmen.
![]() |
Schwarze Liste der Flug-Unternehmen |
![]() |
Air transport - Blacklist |
![]() |
Questions and answers on the list of air carriers subject to an operating ban in the EU (the "black list") |
Brüssel/ Wien, 06.07.2010
© Europäische Union, 1995-2010
© Europäische Union, 1995-2010
|
Quelle:
Diese Information wurde mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Verbraucherzentrums Wien übernommen. |






