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Die Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck bei Flugreisen

Bereits seit dem 6. November 2006 gelten neue Regelungen für Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen. Noch immer führt deren Nichtbeachtung zu Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle.

Fluggepaeck_Drinks
Eine neue EU-Verordnung regelt die Beschränkungen für Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen und bis ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Dies ist die Reaktion der EU-Kommission auf die Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe.


Einheitliche Regelung für Handgepäck im EU-Raum, Island, Norwegen und Schweiz

Seit dem 6. November 2006 gelten die neuen Sicherheitsbestimmungen für alle Ab- und Weiterflüge von einem EU-Fughafen sowie von Island, Norwegen und der Schweiz unabhängig von deren Bestimmungsort und dem Niederlassungsland der Fluggesellschaft.
Dadurch wird gewährleistet, dass in der gesamten Europäischen Union das gleiche Schutzniveau gegeben ist.
Die Verordnung gilt nur für Handgepäck, da aufgegebenes Gepäck nach dem Einchecken nicht mehr zugänglich ist.


Keine Flüssigkeiten hinter die Kontrollstellen

Mit der Verordnung wird es Fluggästen verboten, im Handgepäck oder am Körper Flüssigkeiten in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen mitzunehmen.
Sie gilt für alle Flüssigkeiten, da es mit den derzeit eingesetzten Kontrollgeräten nicht möglich ist, so rasch, wie es in Flughäfen notwendig wäre, verschiedene Arten von Flüssigkeiten voneinander zu unterscheiden.


100 ml noch zulässig

Fluggäste können jedoch Flüssigkeitsmengen, die zu klein sind, um für gefährliche Sprengstoffe verwendet werden zu können in Behältern von maximal 100 ml Fassungsvermögen bis hinter die Kontrollpunkte mitnehmen.
Somit können auch in Zukunft kleine Mengen an Toilettenartikeln und Parfum im Handgepäck mitgenommen werden.


Ausnahmen

Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können:
  • Medikamente
  • diätetische Lebensmittel (Spezialnahrung)
  • Babynahrung
Ferner können Fluggäste weiterhin Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, die hinter der Bordkartenkontrollstelle erworben wurden, z. B. Getränke und Parfum.


Wichtig: transparente wieder verschließbare Plastikbeutel

Die Fluggäste müssen die maximal 100 ml fassenden Flüssigkeitsbehälter in Plastiktüten von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen an den Kontrollstellen vorzeigen und screenen lassen.

Außerdem werden folgende Gegenstände separat kontrolliert (gescreent):
  • Mäntel und Jacken
  • Laptops und größere elektrische Geräte (aus den Taschen herausgenommen)
  • Produkte, die im Airport-Shops gekauft wurden

Handgepäck auch in Größe beschränkt

Durch die neue Verordnung wird die zulässige Handgepäckgröße auf 56 cm x 45 cm x 25 cm reduziert, wobei einige Ausnahmen (z. B. für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc.) möglich sein werden.

Link: New EU security rules at airports - a brief guide to help you
Link öffnet in neuem FensterNew EU security rules at airports - a brief guide to help you
Stand: 24.06.2010
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein