Online Tickets kaufen? Juristen beantworten die 17 wichtigsten Fragen

Beim Kauf von Tickets geht es oft um viel Geld. Damit niemand Sie abzocken kann, beantwortet unser juristisches Team 17 wichtige Fragen zum Ticketkauf, beispielsweise wo Sie sicher online Tickets kaufen können, wann sich eine Ticketversicherung lohnt und wie Sie im Problemfall Ihr Geld zurückerhalten.

Tipps für den sicheren Ticketkauf

Wir raten dazu, Tickets möglichst direkt beim Veranstalter oder über das offiziell beauftragte Ticketportal zu kaufen. Denn beim Kauf von Tickets über Wiederverkaufsplattformen (Ticketbörsen und Ticketsuchportale) gibt es viele Risiken und Nachteile.

Die Risiken von Ticketbörsen erklären wir Ihnen ausführlich in unserem Artikel zu den Unterschieden zwischen Ticketportalen, Ticketbörsen und Ticketsuchportalen. Dort zeigen wir Ihnen auch, wie Sie seriöse Ticketwebseiten erkennen können.

Wenn Sie Tickets online kaufen, müssen Sie diese oft Monate im Voraus bezahlen. Erwerben Sie die Karten daher am besten bei bewährten offiziellen Ticketportalen. Auf unseriösen Seiten riskieren Sie bei einem Problem, Ihr Geld zu verlieren.

Als Bezahlmethode hat sich die Kreditkarte bewährt. Denn bei einem Betrugsfall können Sie über Ihre Bank eine Rückbuchung per Chargeback beantragen und erhalten unter Umständen Ihr Geld zurück. In diesem Artikel erklären wir das Chargeback-Verfahren.

Außerdem bieten einige Zahlungsdienstleister einen Käuferschutz an. Allerdings schützen einige von ihnen nicht beim Kauf von Eintrittskarten. Sie müssen also in den Bedingungen nachlesen, ob der Kartenkauf vom Käuferschutz abgedeckt wird.

Viele Veranstalter und Ticketportale bieten die Möglichkeit, eine Ticketversicherung abzuschließen. Diese soll das Risiko absichern, dass der Ticketinhaber die Veranstaltung nicht besuchen kann.

Achtung: Viele Risiken sind von einer Ticketversicherung ausgeschlossen. Sie sollten daher vor Abschluss der Versicherung die Bedingungen genau durchlesen. So finden Sie heraus, in welchen Situationen Sie den Ticketpreis wirklich erstattet bekämen.

Die meisten Ticketversicherungen decken nur Situationen ab, in denen der Ticketinhaber aus bestimmten gesundheitlichen Gründen die Veranstaltung nicht besuchen kann (z.B. aufgrund einer kurzfristigen unerwarteten Erkrankung oder eines Unfalls).

Wenn Sie hingegen die Veranstaltung aus persönlichen Gründen (z.B. wegen eines anderen wichtigen Termins) nicht wahrnehmen können, greift die Ticketversicherung meistens nicht. Auch eine Absage der Veranstaltung ist in der Regel nicht abgedeckt.

Bei einem personalisierten Ticket wird der Name des jeweiligen Ticketinhabers auf der Eintrittskarte vermerkt. Damit erhält nur die Person, deren Name auf dem Ticket steht, Zutritt zur Veranstaltung. Ein personalisiertes Ticket kann daher nicht direkt an eine andere Person verkauft oder weitergegeben werden.

Stattdessen ist für den Weiterverkauf oder die Weitergabe die Zustimmung des Veranstalters oder der offiziellen Vorverkaufsstelle erforderlich. Die Änderung des Namens kann mit Kosten, Auflagen oder Fristen verbunden sein. Prüfen Sie vor dem Ticketkauf, welche Bedingungen für einen Namenswechsel gelten.

Neben normalen Eintrittskarten werden bei einigen Veranstaltungen auch sogenannte „VIP-Tickets“ angeboten, zum Beispiel für ein „Meet & Greet“ mit der Band oder für bevorzugten Einlass. Leistungsumfang und Preis dieser Tickets können sich stark unterscheiden – es gibt keinen gesetzlichen Standard.

Lesen Sie sich daher vor dem Kauf genau durch, was das Angebot beinhaltet und welche Leistungen der Veranstalter verspricht. Denn häufig klingt ein solches „VIP-Ticket“ besser, als es ist.

Auch bei Veranstaltungen im Ausland raten wir dazu, beim Veranstalter oder auf einem offiziellen Ticketportal die Eintrittskarten zu kaufen.

Die offizielle Verkaufsseite finden Sie meistens verlinkt auf der Webseite der Künstlerin oder des Künstlers.

Darüber hinaus bieten einige der in Deutschland bekannten Ticketportale auch in anderen Ländern Eintrittskarten an. Meistens finden Sie die Länderauswahl ganz oben oder ganz unten auf der Webseite des Portals.

Probleme beim Online-Kauf von Tickets

Ja.

Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, können Sie den Ticketpreis zurückverlangen. Die Gründe für den Ausfall spielen hierbei keine Rolle.

Für die Erstattung müssen Sie sich in der Regel an den Veranstalter wenden. In vielen Fällen übernimmt aber auch das Ticketportal die Rückabwicklung. Kontaktieren Sie als erstes die Stelle, bei der Sie die Karte gekauft haben und bitten Sie dort um eine Rückerstattung.

Meistens nicht.

Neben dem Erwerb des Tickets entstehen meistens noch weitere Kosten für den Veranstaltungsbesuch, insbesondere für die Anreise und die Unterkunft. Wenn die Veranstaltung abgesagt wird, stellt sich die Frage, ob der Veranstalter diese Kosten ebenfalls erstatten muss.

Eine Erstattung dieser Kosten können Sie vom Veranstalter nur verlangen, wenn dieser schuld an der Absage ist.

In vielen Fällen trifft den Veranstalter jedoch keine Schuld an der Absage (z.B. bei Naturkatastrophen oder Krankheit des Künstlers/der Künstlerin). Bei Absage wegen einer solchen „höheren Gewalt“ können Sie also kein Geld für Hotel und Reisekosten zurückverlangen. Der Eintrittspreis muss Ihnen aber erstattet werden.

Ja, aber meistens nur einen Teil.

Bei einem offiziellen Abbruch durch den Veranstalter, zum Beispiel wegen anhaltender Unwetter, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Ob Sie den kompletten Preis oder nur einen Teil verlangen können, hängt vom Einzelfall ab.

Als Daumenregel gilt: Fällt ein Tag eines mehrtägigen Festivals aus, können Sie im Regelfall nur einen Teil der Eintrittskosten zurückverlangen. Wird die Veranstaltung hingegen schon kurz nach Beginn abgebrochen, können Sie meistens den kompletten Ticketpreis einfordern.

Ja.

Wenn Sie ein Ticket für eine Veranstaltung an einem konkreten Termin gekauft haben, müssen Sie eine Verschiebung der Veranstaltung nicht akzeptieren. Denn die Verschiebung ist rechtlich wie eine Absage der Veranstaltung zu behandeln. Sie haben daher einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

In vielen Fällen verweigern Veranstalter die Erstattung mit dem Argument, dass die Veranstaltung nur verschoben sei und die Tickets für den neuen Termin gültig blieben. Dieses Argument müssen Sie nicht akzeptieren und können stattdessen das Geld zurückfordern.

Wenn Sie möchten, können Sie das Ticket aber behalten und die Veranstaltung am neuen Termin besuchen.

Fragen Sie sich als Erstes: Haben Sie die Eintrittskarten rechtzeitig gekauft? Wir raten dazu, die Tickets mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung zu kaufen, damit die Post genügend Zeit für die Zustellung hat.

Bei Karten aus dem Ausland sollten Sie noch mehr Zeit einplanen. Alternativ können Sie auch die print@home-Option wählen. Mit dieser können Sie Eintrittskarten sofort herunterladen und ausdrucken.

Wenn Sie rechtzeitig bestellt hatten, sollten Sie als Nächstes kontrollieren, ob die Zahlung auch wirklich erfolgt ist und, ob Sie Ihre Adresse korrekt angegeben haben. Können Sie beides bestätigen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Ticketwebseite. Dieser kann bei der Post einen Nachforschungsauftrag erteilen.

Falls Sie das Ticket über eine Ticketbörse gekauft haben, wenden Sie sich zunächst an den Verkäufer und, falls dieser nicht weiterhilft, an die Ticketbörse. Sie könnten Opfer eines Betrugs geworden sein (Lesen Sie unsere Tipps bei Betrug auf Ticketbörsen).

Unter Umständen Ja.

Falls der Ticketverkäufer dafür verantwortlich ist, dass das Ticket nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung kam, muss dieser Ihnen den Eintrittspreis und auch Ihre Reisekosten erstatten.

Wenden Sie sich sofort an den Verkäufer. Dieser muss Ihnen die richtigen Eintrittskarten zur Verfügung stellen. Sollte dies abgelehnt werden, können Sie Ihr Geld zurückfordern.

Falls Sie die Karten auf einer Ticketbörse oder einem Ticketsuchportal gekauft haben, könnten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein (Lesen Sie unsere Tipps bei Betrug auf Ticketbörsen).

Das Europäische Verbraucherzentrum kann Sie rechtlich unterstützen – und das kostenlos. Unser Juristenteam kann Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einer Ticketwebseite aus einem anderen EU-Land, dem Vereinigten Königreich, Island oder Norwegen haben. Beispielsweise können wir Sie bei Problemen mit den folgenden Ticketwebseiten beraten:

  • Biletto (Dänemark)
  • Fnac Spectacles (Frankreich)
  • FootballTicketNet (Spanien)
  • Global-Tickets (Niederlande)
  • Online Ticket Shop (Niederlande)
  • See Tickets (Vereinigtes Königreich)
  • StubHub (Spanien)
  • Ticketbande (Niederlande)
  • Ticketstream (Tschechien)
  • Ticketswap (Niederlande)
  • Tixwaves (Niederlande)

Beschwerde einreichen

Nicht helfen dürfen wir bei deutschen Anbietern wie Eventim oder Ticketmaster sowie bei der schweizerischen Plattform Viagogo. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentralen.

Ihre Rechte beim Ticketkauf

Ja.

Wenn Sie ein Ticket außerhalb eines offiziellen Ticketportals kaufen, zahlen Sie möglicherweise mehr als den Originalpreis. Denn der Weiterverkauf von Tickets, auch zu deutlich höheren Preisen, ist grundsätzlich nicht verboten. Viele Zweitanbieter verkaufen Tickets daher teurer weiter.

Informieren Sie sich bereits vor dem Kauf über den Originalpreis der Tickets (z.B. über die Webseite der Band oder des Veranstaltungsorts). Überlegen Sie sich, ob Sie wirklich bereit sind, einen deutlich höheren Preis zu bezahlen.

Nein, beim Erwerb von Tickets für eine Veranstaltung mit festem Termin haben Sie kein Widerrufsrecht.

Damit bilden termingebundene Veranstaltungseintrittskarten (wie z.B. Konzert-Tickets) eine Ausnahme zu dem Widerrufsrecht von 14 Tagen, das Ihnen bei Online-Einkäufen normalerweise zusteht.

Wenn der Veranstalter insolvent ist und die Veranstaltung ausfällt, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Die Chancen, den kompletten Betrag zurückzuerhalten, stehen jedoch schlecht.

Im Fall einer Insolvenz können Sie Ihre Forderung nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie am Ende tatsächlich eine Zahlung erhalten, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist unter anderem, ob das Unternehmen weitergeführt wird und welche Vermögenswerte noch vorhanden sind.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.