
Ab 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU – Biosiegel gekennzeichnet werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 Prozent aus Ökologischer Landwirtschaft. Das neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen.

In der Europäischen Union müssen grundsätzlich Lebensmittel-Inhaltsstoffe nur in der Sprache des Landes auf der Verpackung gekennzeichnet werden, in dem das Produkt auch auf den Markt kommt. Die italienischen, spanischen oder englischen Bezeichnungen für Zusatzstoffe helfen den Verbrauchern oft nicht weiter, und auch ein gängiges Wörterbuch reicht nicht immer aus

Wer auch im Urlaub im europäischen Ausland erkennen möchte, welche Lebensmittel gentechnisch veränderte Zutaten enthalten, dem bieten wir hier eine kleine Übersetzungshilfe:

Lebensmittel, die die "Geschützte geographische Angabe" tragen, sind zum Beispiel: "Schwarzwälder Schinken", "Newcastle Brown Ale", "Navarra Spargel", "Nürnberger Lebkuchen".

Die Kollektivmarke wurde von der Europäischen Vegetarier-Union (EVU) - dem europäische Dachverband vieler vegetarischer Verbände und Organisationen Europas - entwickelt.

Der rote Farbstoff E 128 oder Red 2G könnte bald von der Liste der Zusatzstoffe gestrichen werden. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA stufte den Farbstoff aufgrund neuer Studien als gesundheitlich bedenklich ein. Im Körper wird der rote Azofarbstoff in Anilin umgewandelt, welches sich in Tierexperimenten als krebserregend und erbgutschädigend erwies.

Das Europäische Parlament stimmte am 16.06.2010 in erster Lesung gegen eine verpflichtende Kennzeichnung in Form eines Ampelsystems auf fertigverpackten Lebensmitteln.

Überall in Europa müssen Lebensmittel auf dieselbe Art und Weise gekennzeichnet werden. Wichtige Informationen wie Haltbarkeitsdauer, Füllmenge sind auf jeder Lebensmittel-Verpackung in der EU zu finden.

Paprika aus Spanien, Zitronen aus Italien und Käse aus Dänemark, all diese Lebensmittel aus Europa werden auch als Ökolebensmittel angeboten. Viele Käufer kennen inzwischen die deutschen Label und Logos ökologischer Produkte. Sie zweifeln aber daran, ob ökologische Erzeugnisse aus dem Ausland, das halten, was sie versprechen.

Die britische "Ampel"-Kennzeichnung hilft auf einfache Art weiter. Ein Blick genügt, um aus mehreren Produkten, die gesündere Alternative herauszusuchen. Wie Verkehrsampeln weisen sie den Weg durch den Dschungel des Nahrungsmittel-Angebotes. Nach Auffassung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland/Kiel ist das System einfach, verständlich und alltagstauglich.

In der Europäischen Union ist von nun an verbindlich festgelegt, ab wann ein Lebensmittel mit Begriffen wie "fettarm", "zuckerfrei" oder "mit hohem Ballaststoffgehalt" beworben werden darf.

