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Hydrochinon in Bleichcremes

Hautaufhellende Cremes, auch bekannt unter dem Namen Whitening Cream" oder Bleaching Cream" finden auch bei hellhäutigen Europäerinnen immer mehr Zuspruch. Versprechen sie doch, unliebsame Verfärbungen der Haut aufzuhellen oder gar unsichtbar zu machen.

Besonders im Gesicht und an den Händen, dort, wo die Haut besonders oft der Sonne und dem Licht ausgesetzt ist, bilden sich im Laufe der Zeit Pigmentflecken.

Verantwortlich dafür ist der Hautfarbstoff Melanin, der sich unter UV-Bestrahlung bildet und die Haut vor zuviel Strahlung schützt. Ein jahrelanges Zuviel an Sonne führt zu Irritationen in der Haut, infolge derer die Verteilung des Hautfarbstoffes unregelmäßig und die Haut fleckig wird. Auch hormonelle Veränderungen, wie sie etwa in der Schwangerschaft auftreten, oder die Einnahme bestimmter Medikamente begünstigen die Entstehung von Pigmentansammlungen.

Die Flecken sind im Allgemeinen harmlos, stören aber das Bild des ebenmäßigen Teints.

Spezielle Cremes sollen Abhilfe schaffen, indem sie die Melaninbildung unterbinden. Dafür kommen verschiedene Wirkstoffe, u. a. das gesundheitsschädigende Hydrochinon, zum Einsatz.

In Deutschland ist Hydrochinon als Bestandteil von kosmetischen Artikeln ausschließlich für Haarfärbemittel mit höchstens 0,3% zugelassen. Zusätzlich muss das Produkt einen Warnhinweis enthält Hydrochinon" tragen. Aufhellenden Cremes darf es nicht zugesetzt werden. Grund dafür ist, dass der bewährte Wirkstoff besonders bei häufiger Anwendung zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Rötungen, Brennen und Jucken der Haut führt und zudem im Verdacht steht, Tumore auszulösen.

Alternativ kommt als Wirkstoff Vitamin C zum Einsatz, dem in therapeutischer Dosierung eine vergleichbare Wirkung ohne die genannten Nebenwirkungen zugesprochen wird.

Verbraucherschützer empfehlen, lieber eine Hautärztin oder einen Hautarzt aufzusuchen, zumal die meisten handelsüblichen Produkte eine eher geringe Wirksamkeit zeigen. Und wie so oft ist Vorbeugen besser als Heilen: Schützen Sie Ihre Haut durch gezielten Sonnenschutz, und das möglichst von Jugend an.
Stand: 06.06.2006
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein