
Als Zauberformel für den perfekten Urlaub werden vor allem in südlichen Gefilden Teilzeitwohnrechte angepriesen - bekannter unter dem Namen TIMESHARING. Das ist ein Begriff, den Anbieter nicht mehr gern in den Mund nehmen, seit das Geschäft in Verruf geraten ist. Für viele Verbraucher hat sich Timesharing über die Jahre als äußerst nachteiliges Ärgernis erwiesen. Andere haben bitteres Lehrgeld gezahlt für einen übereilten Vertragsabschluss in bester Urlaubslaune.
Die nachfolgenden Informationen benennen die Gefahren und Risiken von Timesharing. Denn wir möchten, dass Sie Ihren Urlaub in guter Erinnerung behalten.

Der Ärger, den Verbraucher bei ihren – vergeblichen - Bemühungen haben, ein Ferienwohnrecht wieder zu verkaufen, ist alles andere als neu.
Denn mittlerweile nehmen die miesen Machenschaften von Anbietern, die angeblich den Wiederverkauf von Timesharing betreiben, immer kriminellere Ausmaße an. Die Schäden steigen stetig.

Zehntausende europäische Urlauber haben in den vergangenen Jahren - hauptsächlich auf den Kanarischen Inseln - Verträge über Ferienwohnrechte abgeschlossen. Unzufrieden wegen der jährlich rasant steigenden Nebenkosten, die nicht im Verhältnis zum Nutzen stehen, suchen sie nun händeringend einen Käufer für ihr Timeshare-Recht oder ihre Ferienclubmitgliedschaft.

Gründe für den Ausstieg aus Timesharing gibt es wie Sand am Meer. Das machen sich auch betrügerische Firmen zu Nutze und schädigen Urlauber abermals.
Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Fragestellungen zu diesem Thema.

Ein paar Wochen Ferien im eigens reservierten Appartment auf Mallorca - das klingt besser als es ist. Für ein langjähriges Feriennutzungsrecht auf Time-Sharing-Basis greifen die meisten tief in die Tasche.

In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass an Ferienwohnrechte-Inhaber in Spanien von betrügerischen Immobilienfirmen wie Servicio Inmobiliaria Gijon mit dem Versprechen, es gäbe einen potentiellen Käufer für das Ferienwohnrecht, herangetreten wird. Dabei kam es bereits zu erheblichen Schädigungen deutscher Verbraucher, welche in gutem Glauben, endlich das Ferienwohnrecht loswerden zu können, Zahlungen leisteten.


