| Direkt zum Inhalt | | Direkt zum Hauptmenü: |

Grenzüberschreitende Überweisungen

Die sicherste und bequemste Methode, von zu Hause aus eine Rechnung im Ausland zu begleichen, ist die Überweisung. Ein Gang zur Bank genügt und das Geld ist auf einen sicheren Weg gebracht. Eine Euro-Überweisung innerhalb der EU kostet bis zu einem Betrag von 12.500 Euro nicht mehr als eine Inlandsüberweisung. Ab Januar 2006 erhöht sich der Grenzwert auf 50.000 Euro.

Aber aufgepasst! Diese gesetzliche Regelung gilt nur für Euro-Überweisungen innerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie beispielsweise im Internet wertvolle Briefmarken ersteigern und den Rechnungsbetrag an den Verkäufer in Vatikanstadt überweisen wollen, handelt es sich um eine Auslandsüberweisung, da dieses Staatsgebiet nicht zur Europäischen Union gehört. Wird jedoch beispielsweise der Mietpreis für eine Ferienwohnung in Finnland fällig, wird der Betrag zu günstigen Konditionen wie eine Inlandsüberweisung verbucht. Informationen, welche europäischen Staatsgebiete unter banktechnischen Gesichtspunkten als In- oder Ausland zu betrachten sind, finden Sie im Kapitel "Euro & Co" sowie im Anhang "Europäische Währungen im Überblick".

Beim Auslandszahlungsverkehr einschließlich grenzüberschreitender Euro-Überweisungen ist es notwendig, die internationale S.W.I.F.T.-Adresse (BIC) und die internationale Kontonummer IBAN anzugeben. BIC steht für „Banc Identifier Code“ und stellt die Internationale Bankleitzahl des jeweiligen Kreditinstituts dar. Die BIC finden Sie auch im Internet.

IBAN bedeutet „International Banc Account Number“ und gibt die Kontonummer des Zahlungsempfängers im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wieder. Sie besteht je nach Land aus bis zu 34 Zeichen. Die Länge der IBAN wurde für Deutschland auf eine einheitliche Länge von 22 Zeichen festgelegt:
  • 2-stelliger Ländercode: DE
  • variable 2-stellige Prüfziffer
  • 8-stellige Bankleitzahl
  • 10-stellige Kontonummer, wobei kürzere Kontonummern durch führende 0 auf 10 Stellen aufgefüllt werden. Das Wort IBAN ist voranzustellen.


Ihre persönliche IBAN hat Ihnen Ihr Kreditinstitut mitgeteilt. Sie können sie auch bei Ihrem Kundenberater erfragen. Außerdem bieten die meisten Banken und Sparkassen auf ihrer Internetseite einen Abrufservice für Ihre IBAN an.

Erst wenn IBAN und BIC, der Name des Empfängers und der Überweisungsbetrag lesbar eingetragen sind, kann die Bank die Überweisung im automatischen Verfahren erledigen. Wenn eine dieser wichtigen Angaben auf dem Überweisungsformular fehlt, wird die Euro-Überweisung innerhalb der EU auch weiterhin per teurer Handarbeit abgewickelt. Wenn Sie beispielsweise die Ware eines österreichischen Versandhandels per Überweisung bezahlen möchten, achten Sie unbedingt darauf, die internationale Bankverbindung (S.W.I.F.T./BIC und IBAN) anzugeben. Sonst können auch weiterhin saftige Gebühren auf Sie zukommen.

Auf einen kleinen Stolperstein sollten Sie jedoch achten, wenn Sie sich über kostengünstige Euro-Überweisungen in der EU freuen. Beispiel: Sie kaufen in Irland ein Ferienhaus zu einem Preis von 125.000 Euro. Dieser Betrag überschreitet den vorgegebenen Grenzwert von 12.500 Euro, Sie möchten aber der teuren Auslandsgebühr für Überweisungen entrinnen. Sie denken, das kleine Problem ist ganz einfach zu lösen, indem Sie eben zehn Überweisungsformulare ausfüllen, anstatt die Kaufsumme auf einmal zu überweisen. Das ganze Verfahren hört sich kostengünstig an, gäbe es da nicht die Meldepflicht für bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen. Denn die Bezahlung einer Immobilie ist grundsätzlich meldepflichtig, wenn der Betrag von 12.500 Euro überschritten wird, egal ob Sie den Betrag in einer Summe oder gestückelt überweisen.

Inwieweit Banken und Sparkassen solche Zahlungsvorgänge überprüfen und welche Gebühren hierfür berechnet werden, liegt an der hausinternen Entscheidung des jeweiligen Kreditinstituts. Grundsätzlich sind Sie meldepflichtig. Vielleicht ist es jedoch bei Ihrem Kreditinstitut möglich, die notwendigen Formulare selbst auszufüllen und so zusätzliche Gebühren für eine Meldung des Geldtransfers an die Landeszentralbank zu vermeiden. Sie sollten sich im Vorfeld bei Ihrer Bank oder Sparkasse erkundigen, um teure Überraschungen zu vermeiden.

Ausgenommen von der Meldepflicht ist der Warenverkehr, der derzeit immerhin 90 Prozent des Auslandszahlungsverkehrs ausmacht. Haben Sie sich also in Italien ein teures Auto gekauft, können Sie die Überweisung stückeln, ohne mit der Meldepflicht in Konflikt zu geraten.

Auch bei einer Euro-Überweisung nach Großbritannien, Dänemark und Schweden bleiben Sie von einer teuren Auslandsgebühr verschont. Der Empfänger zahlt jedoch eine Wechselgebühr für den Erhalt des Betrages in seiner Landeswährung, weil diese EU-Staaten nicht am Euro teilnehmen.

Überweisungen ins übrige Ausland sind meist teuer. Wenn Sie beispielsweise Ihre komplette Küchenausstattung in der Schweiz gekauft haben und den Rechnungsbetrag überweisen wollen, sollten Sie unbedingt die Höhe der Gebühren erfragen. In grenznahen Gebieten haben einige Banken und Sparkassen sogenannte Zentralisationskonten, über die manchmal preiswertere Konditionen angeboten werden können. Fragen Sie auch Ihren Händler, möglicherweise gibt es für ihn eine günstige Geschäftsverbindung ins Ausland.
Stand: 31.12.2004
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein