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Auf den Zahn gefühlt

Zahnbehandlung im EU-Ausland

Zahnarztbehandlung
Neue Zähne wie Brücken, Prothesen oder Kronen sind teuer, manchmal unbezahlbar. Deshalb ziehen immer mehr Verbraucher eine Zahnbehandlung im europäischen Ausland in Erwägung. Dort sind die Behandlungen, vor allem in Polen, Tschechien, Ungarn oder Spanien oft sehr viel günstiger als in Deutschland, Dänemark oder Österreich. So lässt sich unter Umständen viel Geld sparen. Doch vor einer Behandlung jenseits der Grenzen gibt es einiges zu bedenken.
  • Welche Vor- und Nachteile hat eine Behandlung im Ausland?
  • Welche Kosten entstehen tatsächlich?
  • Wie sind die Garantie und Gewährleistung geregelt?
  • Was ist zu tun, wenn die Behandlung schief geht?
  • Wie komme ich an Adressen von Zahnärzten im Ausland?


Freie Arztwahl in Europa

Patienten haben in der Europäischen Union das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ambulant behandeln zu lassen. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt (Rechtssachen C-385/99, C-120/95, C-158/96). Dieser Rechtsanspruch ist auch in § 13 Absatz 4 - 6 des fünften Teils des deutschen Sozialgesetzbuch festgelegt. Eine vorherige Genehmigung durch den einheimischen Krankenversicherungsträger ist nicht erforderlich.

Allerdings erstatten die Krankenkassen den Patienten die Behandlungskosten höchstens mit dem Satz, der für die gleiche Behandlung im Inland anfallen würde.

Für stationäre Leistungen – ausgenommen in einem Notfall – ist immer die vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig.

Wichtig zu wissen:
Zahnersatz ist sowohl im Inland als auch im Ausland immer genehmigungspflichtig. Also muss vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan eingereicht und von der Krankenkasse genehmigt worden sein.



Die Qualität zahnärztlichen Leistungen

Zahnärzte haben den Hang, die Leistungen ihrer im Ausland tätigen Kollegen sehr kritisch zu betrachten: Deutsche Zahnärzte zweifeln an der Qualität der Behandlung in Ungarn oder Polen, und dänische Zahnärzte üben Kritik, wenn "ihre Patienten" nach Deutschland oder Schweden abwandern.

Mittlerweile ist der Standard bei Ausbildung, Laborqualität und zahnärztlichen Behandlung in den osteuropäischen Ländern durchaus mit dem deutschem vergleichbar. Aufgrund niedrigerer Löhne, Mieten und Laborkosten können zahnärztliche Leistungen jedoch preisgünstiger angeboten werden.

Häufigste Kritik an Behandlungen im Ausland:
  • mangelhafte Vorbereitung des Zahn-, Mund und Kieferbereichs.
  • schlecht angepasste Kronen, Brücken und Prothesen. (Ob diese Probleme bei Behandlungen im Ausland häufiger auftreten als im Inland ist nicht dokumentiert).
  • mangelndes Vertrauen des Patienten zum Arzt, da es meist über Jahre und nicht innerhalb weniger Tage wächst.
  • Zu wenig Information und Unterweisung in die optimale Mundhygiene. (Allerdings sind deutsche Zahnärzte in dieser Hinsicht auch nicht unfehlbar.)
Letztlich bleibt es dem Patienten selbst überlassen, eine eigene Einschätzung des Zahnarztes vorzunehmen oder den Empfehlungen Dritter zu vertrauen.



Was Sie vor Ihrer Zahnbehandlung klären können

Vor allem bei einer umfangreichen Behandlung gilt: Verschaffen Sie sich einen persönlichen Eindruck von dem Zahnarzt und seiner Praxis.

Fragen Sie danach, ob eine eventuelle Nachbehandlung in Deutschland durchgeführt werden kann. Einige Zahnärzte im Ausland haben zu diesem Zweck Kooperationen mit hiesigen Zahnärzten gebildet.

Vereinbaren Sie einen Termin für die Behandlung und klären Sie die genaue Dauer.

Lassen Sie sich – schriftlich – bestätigen, welche Materialien für Brücken, Kronen, Prothesen oder Implantate verwendet werden.

Erkundigen Sie sich nach zusätzlichen Garan¬tien und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Stellen Sie sicher, dass im Kostenvoranschlag sämtliche Leistungen enthalten sind, d.h. beispielsweise auch notwendige Nachbehandlungen, bei Implantaten die Kosten des chirurgischen Eingriffs, Kosten für die Betäubung und Röntgenbilder.

Nehmen Sie bereits vorhandene aktuelle Röntgenbilder zu diesem Besuch mit. Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe von Röntgenbildern. Gegen Quittung dürfen Sie diese ein halbes Jahr behalten.

Für den Zahnersatz sollte ein so genannter Legierungspass bzw. eine Konformitätserklärung ausgestellt werden, aus dem die Materialzusammensetzung eindeutig zu erkennen ist. Auch der Name des Herstellers ist hier zu nennen.

Für Implantate wird ein Implantatpass benötigt. In ihm werden Marke, Material und Maße vermerkt werden.

Vorsicht ist geboten bei ganz neuen oder Außenseiter-Methoden.



Schritt für Schritt zum Zahnarzt ins Ausland
  • 1. Falls im Rahmen der bisherigen Behandlung noch kein Heil- und Kostenplan aufgestellt wurde, ist es ratsam (aber nicht zwingend), zunächst einen Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen und sich einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen. Das ist mit Ausnahme der Praxisgebühr für Kassenpatienten kostenlos.
  • 2. Auf dieser Grundlage lassen Sie sich vom ausländischen Zahnarzt einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen. Das ist per Brief, per Email, per Fax oder persönlich möglich. Am besten sollte der Kostenvoranschlag in deutscher Sprache, zumindest aber auf Englisch verfasst sein.
  • 3. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung. Diese teilt Ihnen die Höhe der Kosten mit, die von ihr übernommen werden.
  • 4. Nun können Sie sich entscheiden ...
  • 5. Im Anschluss an die Behandlung im Ausland reichen Sie die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein und bekommen dann den vereinbarten Anteil erstattet.


Gewährleistung und Garantie

Jeder Zahnarzt ist zu einer sorgfältigen Behandlung verpflichtet, er haftet nicht für den Heilerfolg.

Die meisten Zahnärzte im Ausland geben eine Garantie von mindestens zwei Jahren, manche bis zu fünf Jahren. Lassen Sie sich das schriftlich geben.

Falls infolge der Behandlung Beschwerden auftreten, erfolgt die Nachbehandlung in der der Regel im Ausland; es sei denn, der dortige Zahnarzt kooperiert mit einem Kollegen in Deutschland.

Ein deutscher Zahnarzt ist zwar zur Notfallbehandlung verpflichtet. Aber er muss und wird nicht die Nachbesserung der Arbeit des (ausländischen) Kollegen übernehmen.

Im Streitfall könnte es komplizierter werden, seine Rechte im Ausland durchzusetzen. Eine Klage müsste am Sitz des Zahnarztes im Ausland erhoben werden, es sei denn, es wurde am Wohnort des Patienten für die Behandlung im Ausland geworben. Dann könnte der Patient das für seinen Wohnort zuständige Gericht anrufen.

Für die Arbeiten des Labors gilt EU-weit eine Gewährleistung von zwei Jahren.



Kosten der Zahnbehandlung

Als Privatpatient klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und wie hoch der Kostenanteil ist, den sie übernimmt.

Für Kassenpatienten wichtig zu wissen:

Zunächst begleichen Sie beim Zahnarzt die vollständige Rechnung.

Die Krankenkasse erstattet später Kosten anhand eines befundbezogenen Festzuschusses. Hierdurch können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse erstmals zwischen verschiedenen Versorgungsformen wählen. Denn für den gleichen Befund gibt es immer denselben Betrag, unabhängig davon, ob man sich für eine anspruchsvolle oder einfache Lösung entscheidet. Das gilt auch, wenn die Behandlung im EU-Ausland erfolgt.

Wenn es um die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung geht, darf Ihnen die Praxisgebühr und eine Pauschale für den erhöhten Verwaltungsaufwand von 7,5 bis 10 % berechnet werden.


Bedenken Sie außerdem:
In eine realistische Kalkula¬tion gehören auch die Kosten für die Reise sowie für Unterkunft und Verpflegung.
  • Vor allem bei umfangreichen Behandlungen kann es sich lohnen, weitere Preis- und Leistungsvergleiche anzustellen. Denn Preisunterschiede gibt es nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch innerhalb desselben Landes.
  • Weitere Informationen erhalten Sie bei Patienten- und zahnärztlichen Beratungsstellen sowie den Zahnärztekammern.

Kostenvoranschlag des Zahnarztes
+ Praxisgebühr
 10 Euro
+ Verwaltungsgebühr
     (7,5 - 10 %; maximal 45 Euro)
_______
+ Fahrtkosten
_______
+ Fahrkosten zur Nachbehandlung
_______
+ Kosten für die Unterkunft
_______
+ Kosten für die Verpflegung
_______
  
  
Summe
_________
  
  
- Zuschuss der Krankenversicherung
_______
  
  
Kosten
 
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Auf der Suche nach einem Zahnarzt im Ausland

Diese Informationsquellen können Ihnen bei Ihrer Suche im europäischen Ausland behilflich sein.

In den Internationalen Telefonbüchern http://www.telefonbuch.com
können Sie unter dem jeweiligen Land wie z.B. Polen, Ungarn, Spanien, Schweden die "gelben Seiten" oder "Yellow Pages" einsehen. Dort finden Sie eine Auflistung von Zahnärzten, die in einer bestimmten Stadt oder Region tätig sind.

Die meisten ausländischen Ärzte stellen sich mit einer eigenen Homepage im Internet vor.
Eine europäische Übersichtsseite, in der sich Zahnärzte eingetragen haben, finden Sie unter:
Link öffnet in neuem Fensterwww.zahn-online.de
Link öffnet in neuem Fensterwww.die-endverbraucher.de

Natürlich können Sie auch unter den Stichworten "Zahnarzt", "Ausland", "Polen"usw. im Internet mit einer Suchmaschine wie z.B. Link öffnet in neuem Fensterwww.google.de oder Link öffnet in neuem Fensterwww.altavista.de nach weiteren Adressen suchen.

In Ungarn finden Sie Zahnarztpraxen in Hotels und Einkaufszentren.

Auch einige deutsche Krankenkassen informieren über Zahnärzte im Ausland.

Weiter gibt es Vermittlungsagenturen, die mit ungarischen Zahnpraxen zusammenarbeiten. Denken sie daran- die Agentur verdient mit!

Öffnen einer pdf-Datei Auf den Zahn gefühlt
Öffnen einer pdf-Datei Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V
- ohne Fortschreibung des zahärztlichen Honorars -


Literatur und Links

Stiftung Warentest und Verein für Konsumenteninformation
Zähne
Vorsorge - Behandlung - Kosten
ISBN 3-937 880-01-1
12,90 Euro


Stiftung Warentest
Test SPEZIAL ZÄHNE
2005-11-29 7,50 Euro



Umfangreiche Informationen zu den Themen Zahn, Zahnarzt, Zahnersatz:
Link öffnet in neuem Fensterwww.zahnwissen.de.

Stand: 11.11.2008
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein