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Kennzeichnungsvorschriften für Duftstoffe in Kosmetik

Schutz für Allergiker wird verbessert

Schätzungsweise ein bis drei Prozent der Deutschen reagieren allergisch auf Duftstoffe. Die Reaktionen reichen von Hautrötungen und Juckreiz bis hin zu schweren Kontaktekzemen. Da es keine wirkungsvolle Therapie gegen diese Allergie gibt, besteht für die Betroffenen nur die Möglichkeit, den Kontakt mit den Allergie auslösenden Substanzen zu vermeiden, um beschwerdefrei leben zu können.

Bisher wurde es Allergikern jedoch sehr schwer gemacht, Duftstoffen in Kosmetikprodukten aus dem Weg zu gehen. Oft sind sie nur gegen einen oder zwei bestimmte Duftstoffe allergisch. Durchschnittlich enthält ein Produkt aber rund 30 bis 50 verschiedene Duftstoffe, die bislang mit der Sammelbezeichnung Parfum deklariert wurden. Einzelne Duftstoffe wurden nicht genannt.

Die Europäische Union hat dieses Problem erkannt und im Februar 2003 die Richtlinie für Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel geändert. Nach einer Bewertung des wissenschaftlichen Beratungskomitees der EU wurde für 26 Duftstoffe mit einem hohen allergenen Potenzial eine gesonderte Kennzeichnungspflicht beschlossen. Nach einer Übergangszeit sind die Hersteller seit März 2005 verpflichtet, diese 26 Duftstoffe auf der Verpackung einzeln namentlich zu nennen. Von Herbst 2005 an dürfen Produkte ohne diese Information nicht mehr verkauft werden.

Die Kennzeichnung der Duftstoffe erfolgt nach dem international einheitlichen INCI- System (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Kennzeichnungs-pflichtig sind Duftstoffe, wenn sie zu mehr als 0,001% in auf der Haut verbleibenden Produkten wie Cremes oder zu mehr als 0,01% in von der Haut abspülbaren Produkten wie Shampoos enthalten sind.



Folgende 26 Duftstoffe sind ab sofort kennzeichnungspflichtig:

Bezeichnung nach INCI Chemische Bezeichnung
AMYL CINNAMAL 2-(Phenylmethylene)Heptanal
BENZYL ALCOHOL Benzyl Alcohol
CINNAMYL ALCOHOL Cinnamyl Alcohol;
3-Phenyl-2-Propen-1-ol
CITRAL 3,7-Dimethyl-2,6-Octadienal
EUGENOL 2-Methoxy-4-(2-Propenyl)Phenol
HYDROXYCITRONELLAL

7-Hydroxycitronellal;
7-Hydroxy-3,7-Dimethyloctanol

ISOEUGENOL 2-Methoxy-4-(1-Propenyl)Phenol
AMYLCINNAMYL ALCOHOL 2-(Phenylmethylene)Heptanol
BENZYL SALICYLATE Benzyl Salicylate
CINNAMAL Cinnamaldehyde;
3-Phenyl-2-Propenal
COUMARIN 2H-1-Benzopyran-2-one
GERANIOL (2E)-3,7-Dimethyl-2,6-Octadien-1-ol
HYDROXYISOHEXYL 3-CYCLOHEXENE CARBOXALDEHYDE 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)- 3-cyclohexene-1-carboxaldehyde
ANISE ALCOHOL 4-Methoxy-Benzyl Alcohol
BENZYL CINNAMATE 3-Phenyl-2-Propenoic Acid;
Phenylmethyl Ester
FARNESOL 3,7,11-Trimethyl-2,6,10-Dodecatrien-1-ol
BUTYLPHENYL METHYLPROPIONAL 2-(4-tert-Butylbenzyl)Propionaldehyde
LINALOOL 3,7-Dimethyl-1,6-Octadien-3-ol
BENZYL BENZOATE Benzyl Benzoate
CITRONELLOL DL-Citronellol;
3,7-Dimethyl-6-Octen-1-ol
HEXYL CINNAMAL 2-(Phenylmethylene)Octanal
LIMONENE 1-Methyl-4-(1-Methylethenyl)Cyclohexene
METHYL 2-OCTYNOATE 2-Octynoic Acid;
Methyl Ester
ALPHA-ISOMETHYL IONONE 3-Methyl-4-(2,6,6-Trimethyl-2-Cyclohexen-1-yl)-3-Buten-2-one
EVERNIA PRUNASTRI EXTRACT Oakmoss Extract (Eichenmoosextrakt)
EVERNIA FURFURACEA EXTRACT Treemoss Extract (Baummoosextrakt)


Öffnen einer externen pdf-Datei EU-Kosmetik-Richtlinie:
Richtlinie 2003/15/EG vom 27.02.2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften über kosmetische Mittel.
Stand: 11.11.2008
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein