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Zahnbehandlung im EU-Ausland?

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Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind hierzulande oftmals teuer, in vielen Fällen aus medizinischen oder kosmetischen Gründen aber unumgänglich. Für mögliche Einsparungen nutzen mehr und mehr Bürger die Möglichkeit, sich im EU-Ausland behandeln zu lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum informiert über Vor- und Nachteile des "Zahnarzttourismus" und gibt nützliche Hinweise, auf was man achten sollte.

Jeder EU-Bürger darf sich in allen Mitgliedstaaten zahnärztlich behandeln lassen. Seit dem 01. Mai 2004 gilt dies selbstverständlich auch für die 10 neuen EU-Länder. Da in Ungarn oder Polen der Zahnersatz teilweise bis zu 70% günstiger ist, haben sich viele Bürger bereits zuvor dort behandeln lassen. Nach der EU-Osterweiterung ist es nun auch möglich, Teile der Kosten von der eigenen Krankenkasse zurückzuerhalten - zu den üblichen Sätzen einer Behandlung in Deutschland.


Zahnbehandlungen sind im Allgemeinen recht teuer, und der Anteil, der von den Krankenkassen erstattet wird, schrumpft. So überlegen immer mehr Verbraucher, eine Zahnbehandlung ins europäische Ausland zu verlegen. Die Behandlungen sind dort häufig sehr viel günstiger, und man kann unter Umständen viel Geld sparen. Vor einem Arztbesuch jenseits der deutschen Grenzen sollten Sie sich jedoch genau informieren:


Was ist vor einem Zahnarztbesuch im Ausland zu bedenken?
  • In jedem Fall ist mehr Eigeninitiative notwendig.
  • Erörtern Sie die Vor- und Nachteile einer Zahnbehandlung im Ausland mit ihrem Zahnarzt, oder suchen Sie eine zahnärztliche Beratungsstelle auf.


Wie finden Sie einen Zahnarzt?

  • Die meisten ausländischen Ärzte stellen sich mit einer eigenen Homepage im Internet vor.
  • In Ungarn finden Sie Zahnarztpraxen in Hotels und Einkaufszentren.
  • Auch einige Krankenkassen informieren über Zahnärzte im Ausland.


Welche Kosten kommen auf Sie zu?

  • Wenn im Rahmen der bisherigen Behandlung noch kein Heil- und Kostenplan aufgestellt wurde, ist es ratsam aber nicht zwingend, zunächst einen Zahnarzt in Deutschland aufzusuchen und sich von diesem einen Heil- und Kostenplan aufstellen zu lassen. Die Erstellung erfolgt kostenlos.
  • Vom ausländischen Zahnarzt lassen Sie sich auf dieser Grundlage einen eigenen Heil- und Kostenplan erstellen.
  • Der Kostenvoranschlag sollte auf Deutsch oder eventuell auch auf Englisch erstellt werden. Das ist schriftlich, per Email oder persönlich möglich.
  • Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich dann an Ihre Krankenversicherung.
  • Die wiederum teilt Ihnen daraufhin mit, welcher Anteil der Kosten von ihr übernommen wird.
  • Im Anschluss an die Behandlung im Ausland reichen Sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann den vereinbarten Anteil erstattet.
  • Die gesetzliche Krankenkasse kann für den höheren Verwaltungsaufwand einen Abschlag abziehen. Zusätzlich wird die Praxisgebühr von 10 Euro abgezogen.
  • Denken Sie bei ihrer eigenen Kalkulation auch daran, dass Sie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Anreise hinzurechnen müssen.


Welche Punkte sollten Sie vor Ihrer Zahnbehandlung vorab klären?

  • Empfehlenswert ist es, wenn Sie den Zahnarzt vor der eigentlichen Behandlung selber kennen gelernt haben. So bekommen Sie einen Eindruck von der Person des Zahnarztes, den Räumlichkeiten und der Atmosphäre in der Praxis.
  • Bei dem Besuch kann man gleich testen, ob es mit der Kommunikation klappt.
  • Nehmen Sie in Deutschland bereits gefertigte Röntgenbilder zu diesem Besuch mit.
  • Fragen Sie auch, wer eine eventuelle Nachbehandlung in Deutschland übernimmt. Einige ausländische Zahnärzte haben zu diesem Zweck Partnerzahnärzte" in Deutschland.
  • Vereinbaren Sie einen genauen Termin.
  • Klären Sie, wie lange die Behandlung dauern wird.
  • Lassen Sie sich bestätigen welche Materialien für Brücken, Kronen, Prothesen usw. verwendet werden?
  • Für Implantate benötigen Sie einen Implantatpass, in dem Marke, Material und Maße vermerkt werden. Es sollten nur gängige Implantate verwendet werden.
  • Erkundigen Sie sich, ob es zusätzliche Garantien gibt?


Was können sie tun, wenn es nach der Behandlung Probleme gibt?

  • EU-weit gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist für Kronen, Prothesen u. Ä.
  • Bedenken Sie, dass der Arzt für eine sorgsame Behandlung, nicht aber für den Heilungserfolg haftet.
  • Selbst wenn der Zahnarzt die Kosten für die Nachbehandlung übernimmt, zahlen Sie als Patient die Anreise und Unterbringungskosten selbst.
  • Im Streitfall haben Sie es im Europäischen Ausland nicht leicht, zu ihrem Recht zu kommen.
  • Vorsicht ist geboten bei ganz neuen oder Außenseitermethoden.


Warum sind zahnärztliche Behandlungen im Ausland günstiger?
  • Aufgrund der niedrigeren Löhne, Mieten und Laborkosten ist der Zahnersatz in den Beitrittsländern preisgünstiger als bei uns.
  • Ausbildung, Laborqualität und zahnärztliche Behandlung sind aber nicht grundsätzlich schlechter als in Deutschland.


Gilt die freie Arztwahl auch für das Europäische Ausland?

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2003 (Rechtssache C-385/99) über die ärztliche Behandlung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben Patienten das Recht, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ambulant behandeln zu lassen. Dafür ist eine vorherige Genehmigung des einheimischen Krankenversicherungsträgers nicht notwendig. Dagegen benötigen Patienten für stationäre Leistungen - ausgenommen in einem Notfall - die vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse. Patienten bekommen jedoch höchstens den Satz von ihrer Krankenkasse erstattet, den Sie für die gleiche Behandlung im Inland erhalten würden.


Das gilt seit dem 1. Mai 2004 auch für die neuen Beitrittsländer.

Gerade im grenznahen Bereich ist der Besuch des Zahnarztes im Ausland eventuell eine gute Alternative. In diesen Fällen gibt es auch keine Probleme mit der Nachbehandlung. Eine Anreise zu verschiedenen Terminen ist unproblematisch, und auch die Kosten für zusätzliche Unterkunft und Verpflegung entfallen.


Bitte berücksichtigen Sie:

Zahnersatz ist genehmigungspflichtig. Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden.

Öffnen einer pdf-Datei Festsetzung der Höhe der auf die Regelversorgung ab 01.01.2009 entfallenden Beträge gemäß § 56 Abs. 4 SGB V
- ohne Fortschreibung des zahnärztlichen Honorars -
Öffnen einer internen pdf-Datei Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Erstattung von Kosten für die Arztbehandlung im EU-Ausland
Öffnen einer pdf-Datei Auf den Zahn gefühlt
Stand: 31.12.2004
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein