
Damit bei der Benutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte im EU-Ausland die Sprachschwierigkeiten nicht unüberwindlich werden, hat das EVZ eine Übersetzungshilfe erstellt. Sie ist als Broschüre und auch als Download erhältlich.
Patienten in Europa werden mobiler. Wenn Sie besser, schneller oder preiswerter versorgt werden, sind einige von Ihnen bereit, zur medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung in ein anderes Land der Europäischen Union zu gehen. Unterstützt werden sie darin durch mehrere Urteile des Europäische Gerichtshof zur grenzüberschreitenden Behandlungen. Die Europäische Kommission möchte dass Patienten, die Möglichkeit haben Leistungen in verschiedenen Mitgliedsstaaten besser zu vergleichen.

Wer in Spanien als Rentner erkrankt, muss seine Medikamente nicht aus eigener Tasche zahlen. Arzneimittel sind für Rentner kostenlos. Dies ist jedoch nur für spanische Rentner problemlos möglich.

Die neue Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt die bisherigen Vordrucke der Krankenkassen. Sie wird von den nationalen Versicherungsträgern, in Deutschland den Krankenkassen, ausgegeben. Mit der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte - European Health Insurance Card (EHIC) - können alle gesetzlich versicherten Personen sich im Ausland direkt an Vertragsärzte und Krankenhäuser wenden.

Die Rufnummer 112 ist der direkte Draht zur schnellen Hilfe bei Feuer, Verkehrsunfall oder anderen Notfällen. Sie kann kostenlos aus dem Festnetz oder vom Handy gewählt. Andere Nummern gelten allerdings für Bulgarien.

Um die Verfügbarkeit von Spenderorganen zu verbessern, schlägt die Europäische Kommission gemeinsame EU-Standards für die Qualität und Sicherheit von Organspenden vor, so wäre auch die Einführung eines europäischen Organspender-Ausweises denkbar.

Vieles ist in der Europäischen Union einfacher geworden. Grenzenlose Freizügigkeit, so könnte man meinen - doch aufgepasst, im Krankheitsfall stellt man schnell fest, dass Europa nicht grenzenlos ist. Die soziale Absicherung seiner Bürger ist nach wie vor Aufgabe jedes einzelnen Mitgliedsstaates.

Ganz besonders bei einem Aufenthalt im Ausland kommt es darauf an, dass bei einer plötzlichen Erkrankung oder bei einem Unfall die medizinische Versorgung gewährleistet ist. In der EU ist das ist die Aufgabe Europäische Krankenversicherungskarte.

Werden Sie über Ostern zum Skilaufen nach Österreich fahren, geht es zum Badeurlaub auf die Kanaren, oder nehmen Ihre Kinder an einem Schüleraustausch nach Frankreich teil? Dann werden Sie sich sicherlich auch die Frage stellen, was wird bei einer Erkrankung im Ausland?

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2003 (Rechtssache C-385/99) über die ärztliche Behandlung in der Europäischen Union haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen das Recht, sich in jedem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wie z.B. Österreich, Ungarn, Frankreich ambulant behandeln zu lassen. Dafür ist eine vorherige Genehmigung des einheimischen Krankenversicherungsträgers nicht notwendig.
Die Europäische Krankenversicherungskarte als Rückseite der nationalen Versicherungskarte hat inzwischen den bisherigen Auslandskrankenschein E111 ersetzt. Doch wer glaubt, damit werde die Behandlung im Ausland so einfach wie im Inland, der irrt.

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unterbreitet.

Viele österreichische Patienten suchen aufgrund der räumlichen Nähe einen Zahnarzt im benachbarten Ungarn auf. Das Europäische Verbraucherzentrum in Wien sammelte Berichte und Beobachtungen von Patienten, Zahnärzten, Zahntechnikern und Dentalfirmen. Dabei zeichnete sich ein widersprüchliches Bild ab.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland - Kiel weist darauf hin, dass durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. 6.2009 (B 1 KR 19/08 R) die Voraussetzungen für eine zahnärztliche Behandlung im EU-Ausland keineswegs geändert werden.

