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Konkurrenz für deutsche Biosiegel?
Seit 1. Juli neues EU-Logo für Bio-Lebensmittel

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Seit 1. Juli 2010 müssen fertig verpackte Bio-Lebensmittel europaweit mit dem neuen EU - Biosiegel gekennzeichnet werden, darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin. Voraussetzung: Die Zutaten stammen zu mindestens 95 Prozent aus Ökologischer Landwirtschaft. Das neue Siegel soll Bio-Produkte europaweit einheitlich erkennbar machen. Es zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die zusammen ein stilisiertes Blatt darstellen. Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann weiterhin zusätzlich genutzt werden. "Beide Siegel müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen und stehen für einen Mindeststandard bei Biolebensmitteln", informiert Gudrun Köster, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale. Auch die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Siegel dürfen nach wie vor parallel verwendet werden. Dadurch gibt es auch weiterhin eine Vielzahl an Zeichen, Siegeln und Marken bei Biolebensmitteln, die für die Käufer nicht leicht zu durchschauen sind.

Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Landwirtschaft/ Nicht EU-Landwirtschaft", der allerdings nicht sehr hilfreich ist. Und das bereits ab einem Anteil von zwei Prozent der Zutaten aus Nicht-EU-Ländern.

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Link öffnet in neuem Fenster LISTE DER KONTROLLSTELLEN GEMÄSS ARTIKEL 15 DER VERORDNUNG (EWG) Nr. 2092/91 DES RATES

Quelle:
Diese Information wurde mit freundlicher Genehmigung der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. übernommen.
Stand: 05.01.2011
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein