www.verbraucherzentrale-sh.de ) und wird gefördert von der Europäischen Kommission. Gemeinsam mit dem Standort in Kehl (
www.euroinfo-kehl.eu ) bilden wir das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. - Unsere Aufgaben
- So erreichen Sie uns
- Die Belegschaft
- So wird das EVZ Deutschland - Kiel finanziert
- Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ( ECC Net )
Unsere Aufgaben
Wir sind bundes- und europaweit für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig in allen Bereichen des grenzüberschreitenden Verbraucherschutzes.
Deshalb sind wir für Sie da, wenn
- Sie sich ganz allgemein über die Chancen und Risiken des Europäischen Binnenmarktes informieren möchten, beispielsweise beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs oder in Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung im EU-Ausland.
- Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten beim grenzüberschreitenden Erwerb von Waren oder Dienstleistungen haben.
- Sie sich über einen Anbieter aus dem EU-Ausland beschweren möchten.
- Sie außergerichtliche Unterstützung benötigen, weil Sie allein Ihre Rechte nicht durchsetzen konnten.
Unsere Tätigkeit ist für Sie in der Regel kostenfrei. Lediglich für die Übersendung von Broschüren auf dem Postweg verlangen wir eine Kostenbeteiligung.
So erreichen Sie uns
Wenn Sie sofort und auf der Stelle zu uns Kontakt aufnehmen möchten: Klicken Sie in der rechten Spalte auf "Kontakt", und folgen Sie den weiteren Schritten.
Unsere Post-Anschrift lautet:
- EVZ Deutschland - Kiel
Postfach 2025
24019 Kiel
Unsere Besucher-Adresse:
- EVZ Deutschland - Kiel
Andreas-Gayk-Str. 15
(3. Stock / aus dem Fahrstuhl nach rechts)
24103 Kiel
Telefon: 0431 / 590 99 -50
Fax: 0431 / 590 99 - 77
Telefonische Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag: 10:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Das Beratungszentrum ist geöffnet:
- Montag u. Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Dienstag u. Freitags 9:00 - 13:00 Uhr
Die Belegschaft
Im EVZ Deutschland - Kiel sind insgesamt sieben MitarbeiterInnen tätig (dies entspricht 3,25 Vollzeit-Stellen). Davon sind zwei seit der Gründung 1998 dabei. Für die Bearbeitung der rechtlichen Angelegenheiten stehen zwei Volljuristen zur Verfügung.
So wird das EVZ Deutschland - Kiel finanziert
Der Haushalt des Standortes Kiel sieht für das Jahr 2010 einen Etat von € 242.000,- vor. Hiervon wird - aus den Mitteln des Bundeslandes Schleswig-Holstein - die eine Hälfte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. getragen, die andere übernimmt die Europäische Kommission (Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz).
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ( ECC Net )
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist Teil eines Netzwerkes von nun 29 vergleichbaren Einrichtungen in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island und Norwegen: Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Sein offizieller englischer Name lautet "European Consumer Centres Network", abgekürzt ECC-Net. Es wurde von der EU-Kommission im Jahre 2005 ins Leben gerufen, und es wird von ihr finanziell unterstützt.
Zu den anderen Mitgliedern des ECC-Net gelangen Sie ganz einfach, indem Sie hier klicken
www.ecc-net.info oder auf unserer Startseite das Logo des ECC-Net rechts oben aufrufen. Entsprechend der unterschiedlichen "Kulturen" des Verbraucherschutzes und der historischen Entwicklungen in den EU-Mitgliedsstaaten sind die Anlaufstellen des ECC-Net organisatorisch recht unterschiedlich in das jeweilige Gefüge des nationalen Verbraucherschutzes eingebunden. In Deutschland sind VerbraucherInnen daran gewöhnt, dass ihnen in Gestalt der Verbraucherzentralen der Länder nicht staatliche Verbraucherorganisationen zur Seite stehen, die sich als eindeutige und in jeder Hinsicht unabhängige Vertreter der Interessen der Verbraucher/Innen verstehen. Dies gilt auch für den Standort Kiel des EVZ Deutschland. Innerhalb des ECC-Net ist das nicht die Regel.
Die im ECC-Net verbundenen Einrichtungen arbeiten eng zusammen bei grenzüberschreitenden außergerichtlichen Streitigkeiten. Diese Kooperation bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an das Europäische Verbraucherzentrum in ihrem Heimatland zu wenden. Die KollegInnen im Land des gegnerischen Anbieters übernehmen es dann, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Ob und welche Maßnahmen im Einzelnen zur Durchsetzung der Verbraucherinteressen ergriffen werden, hängt entscheidend von dem Europäischen Verbraucherzentrum im Lande des Anbieters ab. Insoweit sind die im ECC-Net verbundenen auf gegenseitige Unterstützung angewiesen. Deshalb kann das EVZ Deutschland in der Regel keine außergerichtliche Rechtsvertretung gegenüber Anbietern mit einem Geschäftssitz in der Schweiz oder der Türkei übernehmen.
Verbraucher aus einem Staat, das kein eigenes Europäisches Verbraucherzentrum eingerichtet hat, können aufgrund der Vorgaben der EU Kommission nicht auf die Unterstützung ECC Net bauen.
Weitere Informationen zum ECC-Net finden Sie in dem Faltblatt der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz
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Informationsblatt: Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren: ECC-Netz |



