Die Richtlinie soll die problemlose Regulierung eines Unfallschadens im eigenen Land des Geschädigten auch dann gewährleistet, wenn der andere Unfallbeteiligte aus einem anderen europäischen Land kommt. Ziel ist es, Bürgern der Europäischen Union, die einen Sach- oder Personenschaden erleiden, unabhängig davon, in welchem Land der Gemeinschaft sich der Unfall ereignet, eine vergleichbare Behandlung zu garantieren.
Diese Richtlinie dient der deutlichen Reduzierung der Luftverschmutzung durch Abgase aus Kraftfahrzeugen. Dies soll erreicht werden, indem für alle Kraftfahrzeuge in der Europäischen Union strenge Emissionsnormen festgelegt werden.
Ziel der Richtlinie ist es, die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen wollen. Hierzu ist ein einzelstaatlicher Führerschein nach EG-Muster eingeführt worden, den die Mitgliedstaaten gegenseitig anerkennen und der nicht umgetauscht werden muß. Aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr sind europaweite Mindestvoraussetzungen für die Ausstellung eines Führerscheins festgelegt worden, um so eine weitergehende Harmonisierung der Vorschriften für die Fahrprüfung und die Ausstellung des Führerscheins zu erreichen.
Die Richtlinie dient dazu die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Die gegenwärtig von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlichen Untersuchungsvorschriften und -verfahren beeinträchtigen die Gleichwertigkeit der Sicherheit und Umweltfreundlichkeit der überprüften Fahrzeuge, die in den Mitgliedstaaten betrieben werden, und erschwert den fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsunternehmen der einzelnen
Mitgliedstaaten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Zeitabstände dieser Untersuchungen und die obligatorischen Untersuchungspunkte weitestmöglich zu harmonisieren.
Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Bürger der Europäischen Union bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßenkraftfahrzeugen, einschließlich ihrer Anhänger, sowie von Wohnwagen, Wassersportfahrzeugen, Sportflugzeugen, Fahrrädern und Reitpferden aus einem Mitgliedstaat in einen anderen, keine Steuern zu leisten haben. [genauere Informationen siehe Steuerliche Behandlung PKW (Information der Generaldirektion Steuern)]
Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der Aufmachung und des Inhalts der Zulassungsbescheinigung in den europäischen Mitgliedsstaaten. Dies soll das Verständnis der Zulassungsbescheinigung erleichtern und auf diese Weise dazu beitragen, dass die in einem Mitgliedstaatb zugelassenen Fahrzeuge ungehindert im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten verkehren können.

