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Neues Logo für alle Europäischen Bioprodukte

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Die Abstimmung im Internet für das neue Ökologo ist beendet. Von 130.000 Europäern, die sich an der Abstimmung beteiligt hatten, stimmten 63 % für das „Euro-Blatt“. Und so sieht es aus: das neue gemeinsame Logo für ökologische Produkte in der Europäischen Union.

Bisher konnten Verbraucher in Deutschland Lebensmittel aus dem biologischen Anbau an dem sechseckigen Bio-Label erkennen. Aber kaum jemand kannte die entsprechenden Label anderer europäischer Länder. In Zukunft kann jeder Reisende überall in Europa erkennen, ob es sich um ein echtes Bioprodukt handelt. In seinen Anforderungen ist das Europäische Label mit dem deutschen Biosiegel vergleichbar. Es gilt für europäische als auch außereuropäische Lebensmittel aus ökologischem Anbau.

Das neue EU-Logo kann im Laufe des Jahres schon auf Lebensmittel-Verpackungen aufgebracht werden und ist ab 1. Juli 2010 für alle fertigverpackten Lebensmittel verpflichtend, wenn diese zu 95 % mit Zutaten aus dem ökologischen Anbau und in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden. Auch aus Drittländern importierte Lebensmittel können das Logo erhalten, wenn sie entsprechend der Europäischen Öko-Verordnung produziert wurden.

Die bisherigen Logos, wie das staatliche deutsche Biosiegel oder auch die Zeichen der Anbauverbände wie z.B. Demeter oder Bioland, können zukünftig gemeinsam mit dem Europäischen Label verwendet werden.

Öffnen einer internen pdf-Datei Neues Logo für alle EU-Bioprodukte
Öffnen einer internen pdf-Datei New logo selected for all EU organic products

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Europäische Kommission » Landwirtschaft und ländliche Entwicklung » Ökologische Landwirtschaft

Gesetzestext VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
Gesetzetext Council Regulation (EC) No 834/2007 of 28 June 2007 on organic production and labelling of organic products and repealing Regulation (EEC) No 2092/91

Stand: 08.02.2010
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein