Allerdings passiert es oft, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden, weil sie zum Beispiel vom Hotelpersonal, vom Taxifahrer oder dem Touristenbüro zu Privatärzten geschickt werden oder vor der Behandlung im Krankenhaus gar nicht nach der Europäischen Versichertenkarte gefragt worden sind. „Das kann sehr teuer werden, wenn die Behandlungskosten später nicht von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erstattet werden und aus eigener Tasche gezahlt werden müssen“ erläutert Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland in Kiel. Deshalb ihr Tipp: „Patienten sollten sich vor Beginn der Behandlung vom Arzt oder dem Krankenhaus zusichern lassen, dass diese dem gesetzlichen Versicherungssystem des jeweiligen Landes angehören, und dass die Europäische Versichertenkarte akzeptiert wird.“
Damit im Notfall die Sprachschwierigkeiten nicht unüberwindlich werden, hat das EVZ Deutschland in Kiel eine Übersetzungshilfe erstellt. Auf einer kleinen Karte wird für jedes Land in den nationalen Amtssprachen der Europäischen Union, sowie auf isländisch und norwegisch folgender Satz genannt: „Ich möchte gern eine Behandlung im Rahmen des öffentlichen Gesundheitssystems…“
Die kostenlose kleine Broschüre "Beim Arzt im Ausland" ist im Europäischen Verbraucherzentrum und allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhältlich. Es kann zugesandt werden gegen Einsendung von Briefmarken im Wert von 1,10 Euro erhältlich beim:
Europäisches Verbraucherzentrum
Stichwort „Beim Arzt im Ausland“
Postfach 2025
24019 Kiel
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Zum Arzt ins Ausland (Download) |
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Arztbesuch im Ausland |
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Arztbesuch im Urlaub kann teuer werden: Nicht immer reicht die Europäische Krankenversicherungskarte. |





