| 180 Millionen Europäer können ihre Europäische Krankenversicherungskarte diesen Sommer nutzen
Die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der heute rund 35 % der Europäer ausgestattet sind, wird dieses Jahr fünf Jahre alt.
Bürgerinnen und Bürger aus 31 europäischen Ländern können dank der Karte notwendige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie beispielsweise während des diesjährigen Sommerurlaubs in einem der beteiligten Länder (alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) krank werden oder einen Unfall erleiden. Die Karte erleichtert das Verfahren und verringert den Verwaltungsaufwand, wenn während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes eine medizinische Behandlung nötig wird.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) deckt alle medizinischen Leistungen ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts (zu Urlaubs‑, Arbeits‑ oder Studienzwecken) in einem der 31 teilnehmenden Länder erforderlich sind. Bei Krankheit oder Unfall in einem anderen Land hat der Karteninhaber Anspruch auf die gleiche medizinische Behandlung – und auch auf die gleichen Bedingungen – wie der im Land versicherte Patient. Es ist also so, als wäre man in dem Land, das man besucht, selbst versichert. Mit der EKVK hat man allerdings nur zur öffentlichen Gesundheitsversorgung Zugang; sie ist kein Ersatz für eine zusätzliche Reiseversicherung.
Die Karte, die den sog. Vordruck E 111 (Auslandskrankenschein) ersetzt, ist schrittweise zwischen Juni 2004 und Dezember 2005 eingeführt worden und heute im Besitz von 180 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, d. h. von 35 % der Europäerinnen und Europäer.
Die Ausstattung ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich: In Italien, Österreich, der Schweiz und der Tschechischen Republik hat fast die gesamte Bevölkerung eine Europäische Krankenversicherungskarte; in Bulgarien, Griechenland, Polen, Rumänien und Spanien sind es nicht einmal 5 %. Dieser Unterschied lässt sich zum Teil damit erklären, dass die Karte in manchen Ländern, etwa in Italien, Österreich und der Tschechischen Republik, auf der Rückseite der nationalen Versicherungskarte integriert ist.
Die Mitgliedstaaten sind für die Verteilung der EKVK in ihren jeweiligen Amtssprachen zwar selbst zuständig, doch die äußere Aufmachung ist überall einheitlich. Dadurch ist die Karte für das medizinische Personal leicht erkennbar, selbst wenn es der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist.
Die Europäische Kommission führt zurzeit eine Informationskampagne durch, um den Bekanntheitsgrad der Karte insbesondere in den Ländern zu erhöhen, wo sie noch nicht weit verbreitet ist. Die Kampagne umfasst die Verteilung von Plakaten und Faltblättern sowie die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen, z. B. Medizin‑ und Tourismusmessen. Für nationale Behörden, die ihre eigenen Kampagnen organisieren wollen, gibt es ebenfalls Materialien
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Quelle:
Europäische Kommission Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Gesundheitsversorgung im Ausland
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