Die gesetzliche Grundlage für RAPEX findet sich in der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie der EU (2001/95/EC). Zielsetzung ist der schnelle Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission bezüglich der Maßnahmen, die zur Abwehr von Gefahren für die Verbraucher unternommen wurden. In jedem Mitgliedsland gibt es dafür zuständige Stellen, in Deutschland ist es die Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitssicherheit mit den nachgeordneten Landesbehörden.
Hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehören zu den wichtigen Zielen der EU und die Produktsicherheitsrichtlinie soll sicherstellen, dass nur sichere Produkte zum Verbraucher gelangen.
Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen, werden bei Kontrollen im Rahmen von Stichproben oder durch Meldungen von Verbrauchern überall in Europa immer wieder gefährliche Produkte gefunden.
Warnmeldungen der jeweils aktuelle Woche und der vergangenen Monate:
Meldungen der vergangenen Wochen (Übersicht) englisch

