
Ab 2011 soll ein einheitliches EU-Ladegerät für Handys auf den Markt kommen. Die EU-Kommission will mit den Mobiltelefonherstellern im Herbst eine Vereinbarung unterzeichnen. In Zukunft sollen Ladegeräte über einen sog. Micro-USB-Anschluss wieder aufgeladen werden können.
Im Rahmen einer breit gefassten Studie haben die Marktüberwachungsbehörden in elf Mitgliedsländern der EU in den vergangenen zwei Jahren insgesamt mehr als 16.000 Kleidungsstücke für Kinder untersucht und festgestellt, dass jedes zehnte Produkt eine Gefahr für die kleinen Träger und Trägerinnen darstellen kann. Immer noch scheinen modische Aspekte wichtiger zu sein als die Sicherheit der Kinder, denn allen Vorschriften zum Trotz fanden die Behörden jede Menge gefährlicher Kordeln, Schnurverschlüsse und Bänder an den unterschiedlichsten Kleidungsstücken.
Jährlich verunglücken in Europa tausende Kleinkinder durch den Gebrauch von Lauflernhilfen und ziehen sich dabei häufig schwerwiegende Verletzungen zu.
Die Europäische Kommission reagiert auf die zunehmende Zahl dieser Kinderunfälle mit der Verabschiedung einer neuen Sicherheitsnorm, die unter anderem Stabilitätsprüfungen und das Anbringen von Warnhinweisen vorschreibt.

Weil Nutzer, die über einen Zeitraum von fünf Jahren durchschnittlich eine Stunde pro Tag laut Musik mit dem MP3-, CD-Player oder einem ähnlichen Gerät hören, dauerhafte Schädigungen des Gehörs riskieren, hat die Europäische Kommission jetzt neue Normen für mehr Sicherheit bei der Nutzung dieser Geräte erabeitet.
Am 18. Dezember 2008 hat das Europäische Parlament neue Sicherheitsvorschriften für Spielzeug beschlossen. Die 20 Jahre alte Spielzeugrichtlinie wurde überarbeitet und die neue Fassung soll ab 2010 bzw. 2012 für deutlich mehr Sicherheit in europäischen Kinderzimmern sorgen. Denn solange darf es dauern, bis die Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Obwohl die Verwendung bestimmter Vertreter dieser Gruppe in Deutschland bereits seit Jahren verboten ist, tauchen immer wieder Textilien auf, die mit diesen Farben oder deren Abbauprodukten belastet sind.

Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung von Kinderwagen durch die Stiftung Warentest. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift vom 28. August 2009 bemängeln die Tester in Griffen, Gurten, Bezügen und Regenhauben derart hohe Konzentrationen an verschiedenen krebserregenden und erbgutschädigenden Substanzen, das 10 von 14 getesteten Kinderwagen nur die Note „mangelhaft“ erreichten.
Im Rahmen einer Marktstudie über Sonnenbänke und Sonennstudios, die in zehn Mitgliedsländern in der Zeit von September 2008 bis September 2009 durchgeführt wurde, zeigte sich, dass jedes siebte Solarium in Europa die Sicherheitsgrenzwerte für UV-trahlung erheblich überschritt.
Das EVZ wird sich für mehr Produktsicherheit einsetzen, deshalb melden Sie uns bitte Ihren Fall eines unsicheren Produkts.

In Europa zählen Sonnenbrillen zu den persönlichen Schutzausrüstungen und sind entsprechend geregelt. Blendschutz und Schutz vor UV-Strahlung müssen gleichermaßen gewährleistet sein. Eine gute Sonnenbrille erkennen Sie an ihrer Kennzeichnung: Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass die Brille die Anforderungen der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG erfüllt und darf auf keiner Brille fehlen.
Vielfach wird in den Produktwarnungen auf bestimmte Inhaltsstoffe hingewiesen, die für die Gefährdung, die von einem Produkt ausgeht, verantwortlich sind. Zum besseren Verständnis hat das Europäische Verbraucherzentrum hier einige Informationen zu diesen bedenklichen Stoffen zusammengestellt.

